Inklusion ist menschenrechtlicher Begriff

Für den Leiter der Monitoringstelle zur UN-Behindertenrechtskonvention, Dr. Valentin Aichele, ist Inklusion seit dem Inkrafttreten der UN-Behindertenrechtskonvention im Jahr 2006 auch ein substanzieller menschenrechtlicher Begriff.

Valentin Aichele
kobinet/rba

Dies machte er in einem Beitrag mit dem Titel „Inklusion ist mehr als Integration“ in der ZEIT ONLINE in seinem kürzlich erschienenen Gastbeitrag deutlich.

Inklusion unterstreiche die staatliche Verpflichtung, Menschen mit Behinderungen „gleichberechtigt mit anderen“ die gesellschaftliche Teilhabe zu ermöglichen, schreibt Dr. Valentin Aichele unter anderem als Antwort auf einen Gastbeitrag der saarländischen Ministerpräsidentin Annegret Kramp-Karrenbauer mit der Überschrift „Nicht mit der Brechstange“ in Sachen Inklusion.

Die beiden Positionen machen deutlich, welche Welten bei dem Verständnis und in der Diskussion zum Thema Inklusion derzeit aufeinander treffen.

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