ÖZIV warnt vor besorgniserregender Entwickung

Über 50 Jahre + gesundheitlich beeinträchtigt = arbeitslos

Logo ÖZIV - macht stark
ÖZIV

Auf diese einfache Formel lässt sich die Arbeitsmarktentwicklung bringen, stellt ÖZIV Präsident Dr. Klaus Voget fest und fordert dringend Maßnahmen, um gegenzusteuern: „Wenn die Menschen immer länger in Beschäftigung bleiben sollen, muss auch dafür gesorgt werden, dass genügend passende Arbeitsplätze zur Verfügung stehen, die auch mit höherem Alter und damit einhergehenden gesundheitlichen Einschränkungen bewältigbar sind.“

Jeder fünfte Arbeitsuchende hat laut der aktuellen Arbeitsmarktstatistik gesundheitliche Vermittlungseinschränkungen und jede vierte Person ist über 50 Jahre alt. Und die Zahlen steigen kontinuierlich. Das hat einerseits mit der konjunkturellen Entwicklung zu tun. Es hat aber auch mit der Einstellung der Unternehmer zu tun, die ältere Arbeitnehmer kündigen.

„Es liegt auch in der Pflicht der Arbeitgeber dafür zu sorgen, dass ihre Beschäftigten ihren Beruf möglichst bis zum Regelpensionsalter ausüben können, indem sie sich um Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz bemühen“, stellt Voget klar.

Wird man mit über 50 gekündigt und hat dann auch noch gesundheitliche Probleme, ist es äußerst schwierig wieder am Arbeitsmarkt Fuß zu fassen, wenn man dabei nicht professionelle Unterstützung bekommt.

„Wichtig sind dann Angebote wie das kostenlose Coaching bei ÖZIV SUPPORT, mit dessen Hilfe das Selbstbewusstsein von Menschen mit gesundheitlichen Einschränkungen oder Behinderungen gestärkt werden kann. Gute Erfolge erzielen wir auch mit unserer Arbeitsassistenz in Niederösterreich, die zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern vermittelt und so behinderten Menschen zu einem Arbeitsplatz verhilft“, schildert Präsident Voget. Beide Angebote werden vom Sozialministeriumservice gefördert.

Maßnahmen wie diese sind angesichts der aktuellen Entwicklung auszubauen, fordert der ÖZIV Präsident. „Das wird aber nicht genügen. Wir warten schon mit Spannung auf die von Minister Hundstorfer für Herbst 2014 angekündigte Evaluierung des Behinderteneinstellungsgesetzes aus der dringend weitere Maßnahmen im Interesse der betroffenen ArbeitnehmerInnen abgeleitet werden müssen.“

Eine dieser Maßnahmen könne die schon öfter geforderte Anhebung der Ausgleichstaxe sein.

Hier beginnt der Werbebereich Hier endet der Werbebereich
Hier beginnt der Werbebereich Hier endet der Werbebereich