Volksanwalt Kräuter: UN-Handlungsempfehlungen enthalten klare Anleitungen

Im BIZEPS-INFO Interview "1 Jahr UN-Handlungsempfehlungen an Österreich" erläutert Volksanwalt Dr. Günther Kräuter, welche Bedeutung diese für die Republik haben und wie es mit der Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention aussieht.

Volksanwalt Günther Kräuter 2014
Volksanwaltschaft

Im September 2013 fand bei der UNO in Genf die erste Staatenprüfung Österreichs zur Umsetzung der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen statt.

Im Rahmen seines Statements vor dem UN-Ausschuss verwies Kräuter damals auf eine ganze Reihe von Mängeln und Missständen im Umgang mit Menschen mit Behinderungen.

Welche Bedeutung haben die Handlungsempfehlungen für Österreich?

Die Bedeutung der UN-Handlungsempfehlungen für die Umsetzung der Konvention „ist aus mehreren Gründen sehr groß“, meint der Volksanwalt. Er weist darauf hin, dass der Ausschuss der UNO „die wichtigste Instanz für die Interpretation“ ist und dieser prüft ,“ob die Staaten ihre Verpflichtungen auch einhalten“.

Und welche Legitimation haben nun diese Prüfung und der Ausschuss? Österreich wurde nun von diesem internationalen Gremium geprüft und musste vor der Weltgemeinschaft Rechenschaft über die Situation von Menschen mit Behinderungen ablegen, erklärt der Volksanwalt.

„Wenn der Ausschuss also festgehalten hat, dass Österreich in bestimmten Bereichen seine Aufgaben nicht erfüllt hat, so hat dies ein besonderes Gewicht“, so Kräuter, der weiter ausführt: „Die Handlungsempfehlungen sind ein Auftrag, die Rechte von Menschen mit Behinderungen gesetzlich zu sichern und in der Praxis für jeden Menschen zu gewährleisten.“

Wie sind Sie mit der Umsetzung der Handlungsempfehlungen zufrieden?

„Positive Entwicklungen betreffen das beschlossene Verbot von Netzbetten, die Schaffung neuer Kinderrehabilitationsplätze, die geplante Reform des Sachwalterschaftsrechts sowie die Überprüfung der deutschen Übersetzung der Konvention“, hebt Volksanwalt Kräuter eine Reihe von angekündigten Reformvorhaben hervor.

Gleichzeitig muss die Volksanwaltschaft aber auch feststellen, dass „in vielen Bereichen die Handlungsempfehlungen noch nicht zufriedenstellend umgesetzt wurden“. Da „etlichen Entscheidungsträgern noch nicht bewusst ist, was unter De-Institutionalisierung zu verstehen ist“, so der Volksanwalt ,“gibt es kaum umfassende Konzepte zur De-Institutionalisierung von Menschen mit Behinderung und dementsprechend gibt es in diesem Bereich noch einen großen Nachholbedarf“.

Er kritisiert „das Bestehen zahlreicher baulicher Barrieren auch im öffentlichen Raum“ sowie „Probleme bei der Inklusion von Kindern und Jugendlichen im Bereich der Schule“.

Was wären die nächsten notwendigen Schritte zur Umsetzung?

Kräuter möchte „keine Rangliste der wichtigsten Schritte erstellen“, da es „in der Querschnittsmaterie ‚Behindertenrechte’ zahlreiche Bereiche gibt, die verbessert werden müssen“.

Aber er nennt als Beispiel die De-Institutionalisierung: „Es wäre nach meiner Ansicht besonders wichtig, endlich umfassende Gesamtkonzepte für eine De-Institutionalisierung von Menschen mit Behinderung zu erstellen“, verweist Volksanwalt Kräuter auf die Wichtigkeit dieser Maßnahme und ergänzt: „Dies sollte selbstverständlich in Abstimmung zwischen Bund und allen Bundesländern geschehen.“

Als weiteres Beispiel erwähnt er die Erstellung von „Aktionsplänen für Menschen mit Behinderung“: „Nachdem der Nationale Aktionsplan Behinderung auf Bundesebene beschlossen wurde, wäre es auch wichtig, dass alle Bundesländer solche Aktionspläne ausarbeiten. Mit Ausnahme der Steiermark ist dies noch nicht geschehen.“

Kann der geplante Nationale Aktionsplan Menschenrechte unterstützen?

Volksanwalt Kräuter zeigt sich in diesem Punkt optimistisch. Die Ausarbeitung des NAP Menschenrechte „wird ein wichtiges Instrument zur Unterstützung der Umsetzung der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen in Österreich werden“, hofft er und hält fest: „Ich gehe deshalb davon aus, dass Schritte beschlossen werden, die eine unmittelbare Verbesserung der Lage der Betroffenen nach sich zieht.“

Woher dieser Optimismus? „Als Volksanwalt habe ich den Beschluss eines NAP Menschenrechte gefordert und ich begrüße das Projekt außerordentlich. Aus diesem Grund hat die Volksanwaltschaft eine Koordinierungsfunktion zwischen Zivilgesellschaft und Ministerien übernommen. Abgesehen davon möchte die Volksanwaltschaft aber auch inhaltliche Akzente beim Entwurf des NAP Menschenrechte setzen“, so Volksanwalt Kräuter im BIZEPS-INFO Interview abschließend.

Hier beginnt der Werbebereich Hier endet der Werbebereich
Hier beginnt der Werbebereich Hier endet der Werbebereich