Deutschland: Frauen vor Gewalt schützen

Bereits im Jahr 2012 hatte die GFMK beschlossen, "wirksame Maßnahmen zu erarbeiten, um dem erschreckenden Ausmaß an Gewalt entschieden und konsequent entgegenzuwirken". Bisher sind keinerlei Ergebnisse dieses Beschlusses sichtbar worden.

Valentin Aichele
kobinet/rba

Vor der 24. Konferenz der Gleichstellungs- und FrauenministerInnen und -senatorInnen der Länder (GFMK) am 1./2. Oktober 2014 fordert die Monitoring-Stelle zur UN-Behindertenrechtskonvention die Beteiligten auf, ihren Beschluss von 2012 endlich umzusetzen und ein gemeinsames Handlungskonzept zum Schutz von Frauen mit Behinderungen auf den Weg zu bringen.

„Es ist ein großes Versäumnis, dass die Länder nicht mit mehr Nachdruck daran arbeiten, Frauen mit Behinderungen vor Gewalt zu schützen“, kritisierte heute deren Leiter Valentin Aichele.

Bereits im Jahr 2012 hatte die GFMK beschlossen, „wirksame Maßnahmen zu erarbeiten, um dem erschreckenden Ausmaß an Gewalt entschieden und konsequent entgegenzuwirken“. Bisher sind keinerlei Ergebnisse dieses Beschlusses sichtbar worden.

„Um Frauen mit Behinderungen nachhaltig und effektiv vor Gewalt zu schützen, bedarf es einer zuständigkeitsübergreifenden Strategie: Prävention muss durch verfügbare Ansprechpartner in Einrichtungen und barrierefreie Beratungsangebote sowie durch die Stärkung der Autonomie von Frauen mit Behinderungen erfolgen“, so Aichele.

Institutionen und Verfahren müssten barrierefrei zugänglich sein, um Frauen mit Behinderungen die Durchsetzung ihrer Rechte zu ermöglichen. Außerdem müssten Frauen mit Behinderungen nach einer Gewalterfahrung Maßnahmen der Rehabilitation und Entschädigung in Anspruch nehmen können.

Frauen mit Behinderungen sind einer Studie des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend von 2011 zufolge in einem erschreckenden Ausmaß von Gewalt betroffen.

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