Hofer: UN-Behindertenrechtskonvention ist am 26. Oktober in Österreich seit genau 6 Jahren in Kraft

Ergebnisse der Staatenprüfung Österreichs zur Umsetzung der UN-Konvention haben FPÖ-Kritik an Behindertenpolitik bestätigt

Deckblatt Broschüre zur UN-Behindertenrechtskonvention
BIZEPS

Am 26. Oktober 2008 ist die UN-Behindertenrechtskonvention in Österreich in Kraft getreten. Seit diesem Tag sind Bund, Länder und Gemeinden verpflichtet, die Konvention umzusetzen.

Spätestens seit der Veröffentlichung der Ergebnisse der Staatenprüfung Österreichs zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention über die Rechte von Menschen mit Behinderung stehe fest, dass Österreich großen Aufholbedarf habe, hält der freiheitliche Behinderten- und Pflegesprecher und Dritte Nationalratspräsident Ing. Norbert Hofer fest.

Vor allem beim folgenden Punkt sieht Hofer dringenden Handlungsbedarf: „Viele jungen Menschen mit Behinderung müssen in Altersheimen leben, denn diese Pflegeeinrichtungen sind auf jeden Fall barrierefrei. Doch in den Einrichtungen der stationären Altenhilfe gibt es keine Beschäftigung oder Förderung der jungen Menschen, einzig mit dem Pflegepersonal können sich diese jungen Menschen altersgemäß unterhalten.“

Dazu Hofer weiter: „In einem Staat unter sozialdemokratischer Führung kann es nicht sein, dass junge behinderte Menschen in Altersheimen untergebracht werden.“

„Folgende weitere Maßnahmen für behinderte und pflegebedürftige Menschen sind unbedingt notwendig, um ein selbständiges Leben zu ermöglichen: eine automatische jährliche Wertanpassung des Pflegegeldes an die Inflation und eine automatische jährliche Wertanpassung der Freibeträge für behinderte Menschen“, fordert Hofer.

Die Freibeträge für behinderte Menschen seien seit dem Jahr 1988 nicht erhöht worden und es liege bereits ein Inflationsverlust von rund 60 Prozent vor. Beim Pflegegeld sei seit seiner Einführung 1993 mittlerweile eine Anpassung von 32,02 Prozent für den Inflationsausgleich notwendig.

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