Jarmer: Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention schleppend

Grüne: Handlungsempfehlungen der UNO werden ignoriert

Helene Jarmer
GRÜNE

„Am Nationalfeiertag im Jahr 2008, also bereits vor sechs Jahren, trat in Österreich die UN-Behindertenrechtskonvention in Kraft. Trotz eines Nationalen Aktionsplans ist die Umsetzung jedoch schleppend“, kritisiert die Behindertensprecherin der Grünen, Helene Jarmer.

Im Herbst 2013 hat die erste Staatenprüfung Österreichs über die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention durch die UNO stattgefunden. In Folge wurden von der UNO Handlungsempfehlungen formuliert und publiziert.

„Diese Handlungsempfehlungen wurden jedoch bis heute nicht in den Nationalen Aktionsplan eingearbeitet“, hält Jarmer fest. Vor allem die Zersplitterung und Uneinheitlichkeit der Regelungen im Bereich Menschen mit Behinderungen wurden durch den Fachausschuss der UNO mehrfach thematisiert.

„Es ist dringend notwendig, eine Vereinheitlichung der Bundes- und Länderpolitik zur Umsetzung der UN-Konvention herzustellen“, fordert Jarmer und weiter: „Die UNO empfiehlt einen übergreifenden gesetzlichen Rahmen, der die Schaffung von Rahmenbedingungen für eine echte Teilhabe von Menschen mit Behinderungen zum Ziel hat“.

Das UN-Komitee empfiehlt ebenso eine Stärkung der Antidiskriminierungsgesetze durch die Erweiterung der verfügbaren Rechtsmittel um weitere Rechtsmittel, wie z.B. Unterlassungsansprüche.

„Auch hier wurde im Nationalen Aktionsplan nichts geändert, der lediglich eine Diskussion über die Ausgestaltung eine Beseitigungs-und Unterlassungsanspruches im Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz enthält“, sagt Jarmer.

Die Grünen fordern die rasche Aufnahme eines echten Beseitigungs- und Unterlassungsanspruchs in das Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz sowie Erleichterungen im Bereich der Verbandsklage, wie es auch bereits eine Evaluierung des Gesetzes durch zwei Studien im Jahr 2011 empfohlen hat.

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