Republik Österreich wegen unterlassener Behandlung verurteilt

In der Justizanstalt Karlau wurde im Jahr 2010 einem Häftling das Rückgrat gebrochen und er wurde in der Zelle gefesselt - statt behandelt zu werden. Der Häftling ist nun querschnittgelähmt.

Gerichtsurteil - Hammer
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„Der Mann soll sich gegen die Verabreichung einer Spritze gewehrt haben, darauf soll er von Justizwachebeamten niedergerungen und in der Folge schwer verletzt worden sein“, berichtete der ORF damals.

Statt behandelt zu werden, musste er zwei Tage in einer Einzelzelle gefesselt verbringen. Erst dann wurde er behandelt.

„Die Republik Österreich wurde deshalb erstinstanzlich zur Zahlung von 160.000 Euro Schmerzensgeld sowie zu einer lebenslangen Rente von 1.500 Euro monatlich verurteilt“, informiert der ORF und gibt in dem Bericht auch bekannt: Aus dem Justizministerium heißt es, dass man die Entscheidung nicht beeinspruchen werde – das Verfahren in diesem äußerst bedauerlichen Fall sei nur geführt worden, um die genaue Höhe des Anspruchs abzuklären.

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