25 Jahre Kinderrechtskonvention

Kinderrechte müssen auch für Kinder mit Behinderungen gelten!

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Licht für die Welt

Was die UN-Kinderrechtskonvention von 1989 vorschreibt, ist auch heute – nach 25 Jahren – noch nicht überall im gleichen Maß angekommen: Das Recht JEDES Kindes – ungeachtet seiner Nationalität, Herkunft, Religion oder Behinderung auf Schutz, Nahrung, medizinische Versorgung, Förderung und Bildung. LICHT FÜR DIE WELT fordert, dass gerade das Recht auf inklusive Bildung für Kinder mit Behinderung überall umgesetzt wird. In Österreich und weltweit.

Kinder mit Behinderungen sind unverhältnismäßig oft von Ausgrenzung und Armut betroffen. In vielen Teilen der Welt ist ihnen der Zugang zu Bildung und damit zu einer besseren Zukunft verwehrt. Die Gründe dafür sind vielfältig: Vorurteile und Unwissen, bauliche Barrieren, fehlende Hilfsmittel und Rehabilitationsmöglichkeiten, kein geeignetes Unterrichtsmaterial, unzureichend geschulte Lehrkräfte.

UN-Kinderrechtskonvention: Recht auf Bildung für alle Kinder ohne Ausgrenzung

„Die Umsetzung der gleichen Rechte und Chancen für alle Kinder muss für die Politik in Österreich und international Priorität 1 haben. Inklusive Bildung und optimale Förderung für Kinder mit Behinderungen dürfen nicht weiter auf die lange Bank geschoben werden“, fordert Rupert Roniger, Geschäftsführer von LICHT FÜR DIE WELT.

Derzeit ist es so, dass 9 von 10 Kindern mit Behinderungen in Armutsgebieten vom Schulbesuch ausgeschlossen sind. „Würden alle Schulkinder in einkommensschwachen Ländern die Schule mit grundlegenden Lesekenntnissen verlassen, wäre das ein Ausweg aus der Armut für rund 171 Millionen Menschen“, zitiert Rupert Roniger einen Bericht der UNESCO.

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