Deutschland: Arbeitsassistenz im Ehrenamt

Ilja Seifert hat eine Petition an den Deutschen Bundestag gerichtet, damit Arbeitsassistenz für Menschen mit Behinderungen im Ehrenamt geregelt wird.

Ilja Seifert
Berliner Behindertenverband

Der Vorsitzende des Allgemeinen Behindertenverbandes in Deutschland will mit der Petition, die noch bis zum 15. Dezember 2014 unterstützt werden kann, erreichen, dass dies verbindlich (möglichst gesetzlich, hilfsweise per Verordnung) klargestellt wird.
Ehrenamtliche (unentgeltliche) Arbeit sei Arbeit und für schwerbehinderte Personen bestehe folglich ein Anspruch auf Arbeitsassistenz.

Seifert führte dafür vier Gründe ins Feld, darunter die Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen, die seit fünf Jahren geltendes Recht in Deutschland ist. Sie bekräftige den Anspruch von Menschen mit Beeinträchtigungen auf Arbeit, auf gesellschaftliches und politisches Engagement, auf Interessenvertretung und Erfahrungsaustausch.

„All das gehört zu den Aufgaben von Vorstandsmitgliedern, insbesondere von Vorsitzenden entsprechender Selbsthilfeorganisationen bzw. Interessenvertretungen“, so der 63-jährige ehemalige Bundestagsabgeordnete. Die Behindertenrechtskonvention verpflichte, die Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass dies möglich sei. Arbeitsassistenz wäre eine geeignete Maßnahme.

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