Volksanwältin Brinek zum Internationalen Tag der Menschenrechte: „Eingreifen, bevor etwas passiert“

Risikofaktoren für Menschenrechtsverletzungen frühzeitig erkennen und abstellen

Volksanwältin Getrude Brinek
Volksanwaltschaft

Seit zwei Jahren arbeitet die Volksanwaltschaft als Menschenrechtshaus erfolgreich für den Schutz und die Förderung der Menschenrechte in Österreich. Die von ihr eingesetzten Kommissionen besuchten über 900 Einrichtungen, um frühzeitig Risikofaktoren für Menschenrechtsverletzungen zu erkennen und abzustellen.

Wichtig sei es, einzugreifen, bevor Menschenrechtsverletzungen passieren, macht die Vorsitzende der Volksanwaltschaft zum Tag der Menschenrechte am 10. Dezember den präventiven Charakter der Arbeit deutlich.

Die Erfahrungen und Erkenntnisse der Kommissionen sind nicht nur Basis für vorbeugende Maßnahmen, sondern auch für grundlegende Verbesserungen in der täglichen Praxis in Justizanstalten, Pflegeheimen, Einrichtungen für Menschen mit Behinderung oder Polizeieinrichtungen.

„Oft sind es Gedankenlosigkeit und Ignoranz, die zu Verletzungen von Menschenrechten führen. Der Fokus der Kontrolltätigkeit der Kommissionen liegt etwa auf der Überprüfung von Dienstplänen und Aufsicht sowie auf Gesprächen mit Personal und Betroffenen“, erläutert Volksanwältin Brinek die Arbeit der eingesetzten Kommissionen.

Fehlende Resozialisierung im Strafvollzug

Die Kommissionen der Volksanwaltschaft kritisieren fehlende Rahmenbedingungen für Integration und Resozialisierung in Justizanstalten: „Resozialisierung wird im Strafvollzug oft aus den Augen verloren. Ziel muss es sein, Häftlinge auf ein Leben nach dem Gefängnis vorzubereiten – dazu gehören Ausbildungsangebote und Freizeitbeschäftigung ebenso wie Therapieangebote und minimierte Einschlusszeiten“ so Volksanwältin Brinek abschließend.

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