Stellungnahme zur Österreichischen Gebärdensprache (ÖGS) im Unterricht

Österreich hat im Jahr 2008 die UN Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen unterzeichnet. Was bedeutet das?

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Wir, equalizent, das seit zehn Jahren im Gehörlosen- und Gebärdensprachbereich sowie im Diversity Management tätig ist, schließen uns der Forderung des Österreichischen Gehörlosenbundes sowie dem Verband für Angewandte Linguistik auf ein uneingeschränktes Recht von Gebärdensprache im Unterricht an.

Österreich hat im Jahr 2008 die UN Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen unterzeichnet. Was bedeutet das?

Die UN-Konvention besagt in Artikel 24 und 27, dass Menschen mit Behinderungen – das schließt gehörlose Menschen mit ein – das Recht haben auf: Arbeit, Bildung und lebenslanges Lernen.

Weiters steht in Artikel 24 geschrieben: „Das Erlernen von Gebärdensprache ist zu fördern und die bestgeeigneten Kommunikationsmittel für das Individuum müssen gewährleistet werden.“

Mit der Unterzeichnung der UN-Konvention ist der gesamte Inhalt des Dokumentes geltendes Recht in Österreich.

Am 1. September 2005 wurde die Österreichische Gebärdensprache (ÖGS) als eigenständige Sprache der Republik Österreich anerkannt. Artikel 8, Absatz 3 der Österreichischen Bundesverfassung besagt: „Die Österreichische Gebärdensprache ist als eigenständige Sprache anerkannt. Das Nähere bestimmen die Gesetze.“

Doch leider hat sich seit der Unterzeichnung der UN-Konvention und der Anerkennung der Österreichischen Gebärdensprache sehr wenig für die tatsächliche Umsetzung der Rechte für gehörlose Menschen getan, wie man am aktuellen Beispiel Kärnten sieht.

Warum ist die Anerkennung der Österreichischen Gebärdensprache als Muttersprache für gehörlose Menschen wichtig? Laut- und Schriftsprachen sind für gehörlose Menschen Fremdsprachen, die sie erlernen müssen. Gebärdensprachen sind die natürlichen Muttersprachen gehörloser Menschen!

Aus unserer 10jährigen Erfahrung als Privatinstitution mit gebärdensprachlichem Unterricht fordern wir das Recht auf Gebärdensprache in der Frühförderung, im Schulbereich und in der Berufsausbildung, sowie eine Gebärdensprach-Kompetenz bei Lehrpersonen, die gehörlose SchülerInnen unterrichten.

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