Huainigg: Sterben in Würde durch Palliativmedizin und Hospiz nachhaltig absichern

Selbstbestimmung am Ende des Lebens durch optimierte Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht gewährleisten

Franz-Joseph Huainigg
ÖVP

„Der seit 2001, seit der damaligen Enquete zum Thema, bewusst verfolgte österreichische Weg im Sinne der Forcierung von Palliativmedizin und Hospiz ist eindeutig richtig“, resümiert der ÖVP-Fraktionsvorsitzende der Enquete-Kommission „Würde am Ende des Lebens“ Abg. Dr. Franz-Joseph Huainigg anlässlich der heutigen Sitzung, die gleichzeitig die letzte öffentliche ist. Sämtliche Expertinnen und Experten, die bisher in den insgesamt drei öffentlichen, jeweils mehrstündigen Sitzungen referiert haben, hätten diesen Weg einhellig bestätigt.

„Besonders am Lebensende haben Menschen oft unsägliche Angst vor Schmerzen, Leid und Einsamkeit. Sie haben Sorge, nicht mehr Herr der eigenen Lage zu sein und selbstbestimmt handeln zu können. Sie haben Sorge, alleine gelassen zu werden. Wir müssen das Leid bekämpfen, aber nicht den Leidenden. Wir müssen die Einsamkeit bekämpfen, aber nicht die Einsame. Wir müssen die Trauer bekämpfen, aber nicht die Trauernden. Wir müssen darüber reden, wie wir ein würdevolles Leben bis zuletzt ermöglichen können und nicht darüber, wie wir uns den unangenehmen und schweren Phasen im Leben am besten und vermeintlich einfachsten entziehen können“, betont Huainigg.

Franz Müntefering hat sich diesen schweren Phasen im Leben ganz bewusst und offensiv gestellt und Sterbehilfe – im Sinne von Helfen beim Sterben und nicht zum Sterben – geleistet. Mit den Worten Münteferings warnt Huainigg vor einer falsch verstandenen SterbeHILFE: „Ich habe mindestens zweimal aktive Sterbehilfe  geleistet – sehr aktiv sogar, bei meiner Mutter und bei meiner Frau: ich habe Hand gehalten, bin dabei gesessen, habe getröstet“.

Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht und das Verbot der eigenmächtigen Heilbehandlung – sprich der ärztlichen Anwendung von Therapien gegen den Willen des Patienten – sichern die Autonomie des Patienten. In der heutigen Enquete-Sitzung wurde aufgezeigt, wie die Instrumente der Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht entbürokratisiert und leichter zugänglich gemacht werden sollen.

Huainigg erklärt dazu: „Besonders die Verbindung der beachtlichen Patientenverfügung mit der Vorsorgevollmacht sollte forciert werden. Es braucht eine bessere Aufklärung und Sensibilisierung der Ärztinnen und Ärzte, sodass im Falle des Falles auch tatsächlich nach Patientenverfügungen gefragt wird und diese eingehalten und befolgt werden. Schließt der Patient lebenserhaltende Maßnahmen für sich aus, so ist das vom behandelnden Arzt zu respektieren und dem Folge zu leisten“.

Die in Aussicht genommene Überarbeitung der genannten Instrumente gehöre neben dem starken Bekenntnis zur flächendeckenden Bereitstellung von Hospiz- und Palliativversorgung zu den zentralen Erkenntnissen und Ergebnissen der Enquete-Kommission. Was die finanzielle Ausstattung betrifft, so brauche es laut Hospizdachverband rund 18 Millionen Euro pro Jahr, um in den nächsten beiden Jahren den Deckungsgrad maßgeblich zu erhöhen.

Geschätzte 1.000 Kinder brauchen Hospiz, das müsse vorrangig umgesetzt werden. Um den Ausbau und die geplante Entwicklung tatsächlich voranzutreiben, sei – ohne bestehende Kompetenzen zu schmälern – die Einsetzung einer Bundeshospizkoordination – wie vom Dachverband vorgeschlagen – sinnvoll, mit jährlicher Berichtspflicht an das Parlament.   

„Ich bin froh, dass eine große Mehrheit der Expertinnen und Experten im Laufe der Enquete-Kommissions-Sitzungen den österreichischen Weg als gut und richtig befunden hat. Um dies nachhaltig zu sichern, erachte ich Wolfgang Gerstls Vorschlag einer Staatszielbestimmung in der Verfassung als sehr sinnvoll. Hingegen würde jede Aufweichung der bestehenden Rechtsschutzbestimmungen und des Schutzes vor Tötung auf Verlangen zu einem nicht mehr gutzumachenden Schaden und Rechtfertigungsdruck für alte, kranke und behinderte Menschen führen. Deshalb ist die nachhaltige Absicherung der bewährten österreichischen Rechtslage von besonderer Bedeutung. Der Ruf nach Ausnahmeregelungen für Härtefälle führt à la longue zu falschen und bedenklichen Entwicklungen. Nicht oft genug kann man das Beispiel Niederlande erwähnen, wo Ausnahmefälle inzwischen zur Regel wurden“, so Huainigg abschließend.

Hier beginnt der Werbebereich Hier endet der Werbebereich
Hier beginnt der Werbebereich Hier endet der Werbebereich