Volksanwaltschaft leitet Prüfverfahren wegen Vergabe der Wiener Linien ein

Wiener Niederflurstraßenbahn sorgt weiter für Medienberichte - Die Volksanwaltschaft wird die Ausschreibungskriterien der Wiener Linien für die Vergabe der Straßenbahngarnituren unter die Lupe nehmen.

Günther Kräuter
Volksanwaltschaft

„Ich werde überprüfen, ob der Kriterienkatalog der Wiener Linien dem modernsten Stand der Technik entspricht. Das Prüfverfahren soll klären, ob die Kriterien, wie Einstiegshöhe, Rampen, Durchgangsbreite, Platzangebot für Rollstuhlfahrer, allen Vorschriften ohne Kompromisse gerecht werden“, hält Volksanwalt Dr. Günther Kräuter in einer Aussendung fest.

Wird Wien barrierefreie Straßenbahnen bekommen?

Wien entschied im Jahr 2013, eine Ausschreibung für Straßenbahnen zu machen.

Im Gegensatz zu früheren Beschaffungen fehlte dieses Mal die Einbindung der Interessenvertretungen von Menschen mit Behinderungen. So konnte BIZEPS vor dem Erstellen eines Lastenheftes keinen Input geben (was wir kritisierten), obwohl dies in der Vergangenheit üblich war.

Dass Behindertenverbände bzw. die Behindertenanwaltschaft nicht einbezogen worden seien, stelle jedenfalls einen Verstoß gegen die UN-Behindertenrechtskonvention dar, stellt Volksanwalt Kräuter fest.

Bombardier und Siemens bewarben sich und die Wiener Linien entschieden sich im Dezember 2014 für die Firma Bombardier. Sie wird für 562 Millionen Euro 156 Niederflurstraßenbahnen liefern.

Vergabeverfahren war vor Gericht

Doch Siemens erhob Einspruch beim Gericht. Siemens hege Zweifel an „wesentlichen Entscheidungsgrundlagen“ hieß es und insbesondere wurde Barrierefreiheit als Kriterium erwähnt. Man ging zu Gericht, um die Zuschlagsentscheidung zu bekämpfen.

Das Verwaltungsgericht wies am 22. Jänner 2015 das Ansinnen von Siemens ab. Es sah die Ausschreibungskriterien eingehalten. (siehe auch Artikel und Aussendung des Rechtsanwaltes)

Noch immer werden die Details bezüglich Barrierefreiheit der neuen Niederflurstraßenbahn geheim gehalten. BIZEPS fordert die Wiener Linien auf, nach der Gerichtsentscheidung endlich das Lastenheft – insbesondere die Details zur vorgeschriebenen Barrierefreiheit – zu veröffentlichen.

„Das Landesverwaltungsgericht hat Einspruch von Siemens zurückgewiesen“, gaben die Wiener Linien auf Twitter bekannt.

Günter Steinbauer, Geschäftsführer der Wiener Linien, zeigt sich mit dem Ergebnis der Verhandlung zufrieden: „Wir wollten ein Fahrzeug, das umweltfreundlich, bequem und selbstverständlich barrierefrei ist. Wir haben eine faire und transparente Vorgehensweise gewählt, die heute bestätigt wurde.“ (Im Dezember klang das noch so: „Wir wollten ein Fahrzeug, das modern, bequem und umweltfreundlich ist, mit der existierenden Infrastruktur gut zusammenpasst und ein gutes Preis-Leistungs-Verhältnis bietet.“ – Barrierefreiheit wurde damals nicht erwähnt.)

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