Volksanwaltschaft fordert Betreuungskonzepte für junge Menschen mit hohem Pflegebedarf

Immer wieder werden Menschen unter 60 Jahren in Alten- und Pflegeheimen untergebracht.

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Das grundsätzliche Problem besteht österreichweit darin, dass Behinderteneinrichtungen üblicherweise nicht auf Bewohnerinnen und Bewohner mit einem hohen Pflegebedarf ausgerichtet sind.

Jüngere Menschen mit erhöhtem Pflegebedarf werden daher mangels Alternativen in Pflegeheimen aufgenommen. Die Konzepte der Pflegeheime sind jedoch auf ältere Personen und deren Bedürfnisse (z.B. Demenz) ausgerichtet.

Der Wiener Krankenanstaltenverbund (KAV) führte 2014 das Projekt „Unter 60jährige in Pflegeheimen“ durch. Dieses hatte zum Ziel, die Versorgung jüngerer Menschen in Pflegewohnhäusern zu verbessern. Die Volksanwaltschaft beschäftigt sich bereits seit 2012 mit dem Fall eines 1967 geborenen Mannes.

Dieser wurde im Mai 2014 in ein Pflegewohnhaus, das an dem Projekt beteiligt war, aufgenommen. Der Wiener kann derzeit aufgrund seines hohen Pflegebedarfs keine Tagesstruktureinrichtung der Behindertenhilfe besuchen. Im Pflegewohnhaus nimmt er an den Angeboten teil. Er beschäftigt sich gerne kreativ, soweit es seine Kräfte zulassen. Zusätzlich zu einer Reihe von Aktivitäten erhält er Ergo- und Physiotherapie. Die Leistungen und Angebote entsprechen seinen Bedürfnissen, sodass er sich in dieser Einrichtung sehr wohl fühlt.

Die Volksanwaltschaft sieht es als notwendig an, dass weiterführende Schritte gesetzt und entsprechende Konzepte entwickelt werden, damit ausreichend Plätze für junge Menschen mit hohem Pflegebedarf zur Verfügung stehen. Wichtig dabei ist, für diese Personengruppe Wahlmöglichkeiten zu schaffen und aktiv anzubieten. Dazu gehören aber nicht nur Konzepte und Modelle für Heime, sondern auch ein System, das die Pflege und Betreuung in den eigenen vier Wänden umsetzbar und leistbar macht.

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