Bedarfsorientierter Mindestorientierung: Keine Schlechterstellung für Menschen mit Behinderungen

Zu geringen Mindeststandard von Menschen mit Behinderungen an jenen von Menschen ohne Behinderungen angleichen

Ulrike Königsberger-Ludwig
Parlament

„Es ist gut, dass der Verfassungsgerichtshof in seinem jüngsten Erkenntnis die Diskriminierung bei der Auszahlung der Bedarfsorientierten Mindestsicherung für Menschen mit Behinderungen erkennt und Oberösterreich darin auffordert, den zu geringen Mindeststandard von Menschen mit Behinderungen an jenen von Menschen ohne Behinderungen anzugleichen,“ meint Ulrike Königsberger-Ludwig, SPÖ-Bereichssprecherin für Menschen mit Behinderungen und hofft, dass Oberösterreich den „Interpretationsspielraum“ zugunsten von Menschen mit Behinderungen auslegen wird.

„Die 15a-Vereinbarung zur Bedarfsorientierten Mindestsicherung (BMS) hat von Anfang an vorgesehen, dass die Familienbeihilfe nicht auf die Mindestsicherung angerechnet werden soll. Die derzeitige Praxis zeigt leider, dass dies nicht in allen Bundesländern so umgesetzt wird“, erläutert die Behindertensprecherin die derzeitige unbefriedigende Situation und appelliert an die Länder, dass das Erkenntnis dafür genutzt werden sollte, die 15a-Vereinbarung im Sinne der betroffenen Menschen umzusetzen.

Gerade für Menschen mit Behinderungen sind Sozialleistungen oftmals ein wichtiger Beitrag, um ein selbstbestimmtes Leben zu ermöglichen, weiß die Abgeordnete. „Unabhängig vom Erkenntnis des VfGH ist es in Zeiten hoher Arbeitslosigkeit gerade für Menschen mit Behinderungen enorm wichtig, dass die Sozialleistungen in einem Umfang bereitgestellt werden, die ein selbstbestimmtes Leben ermöglichen und den oft höheren Bedarf an Unterstützung abdecken.“

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