Beschreibe „geistig behinderte“ Menschen!

Eine Hausübung als Stein des Anstoßes. Ein Kommentar.

Hausübung zum Thema Behinderung
Huber, Ing. Lukas

Einen von der Lehrerin/vom Lehrer vermittelten Unterrichtsstoff abzuschreiben und auswendig zu lernen, ist bei gehörlosen Schulkindern (bei denen Deutsch die Fremdsprache ist) eine häufig angewandte Unterrichts- bzw. Lernmethode.

Gehörlose Schulkinder sollen zum Thema „Behinderung“ die Begriffe über Behinderungen und deren Merkmale aufschreiben. „Geistig behinderte“ Menschen werden als „schwach“ bzw. „dumm“ bezeichnet und können „nicht denken“.

Gehörlose SchülerInnen einer Volksschulklasse im Bundesinstitut für Gehörlosenbildung mussten nach Anleitung einer Pädagogin ihre Hausübung schreiben. (Siehe Bild größer)

Es handelt sich um einen aktuellen Fall.

Bei mir löst so was nur Kopfschütteln aus

So etwas hat im modernen Unterricht ganz klar nichts verloren. Für mich ein Beweis, wie unreflektiert damals (oder noch?) Lehrerinnen und Lehrer zur Sonderschule ausgebildet wurden.

Eine umfassende Nachschulung bzw. Reform der Lehrausbildung im Sinne der UN-Behindertenrechtskonvention (Paradigma weg von der medizinisch-paternalistischen hin zur sozialen Sichtweise bzw. Bewusstseinsbildung) könnte hier Abhilfe schaffen.

Damit keine derartige Fettnäpfchen (das ist noch höflich ausgedrückt) auftreten, wird empfohlen, in Leidmedien.de Tipps zu Begriffen über Behinderung von A – Z nachzulesen.

„Geistig-behindert“ ist wie „taubstumm“ ein absolutes No-Go. Stattdessen sollte der Begriff „Menschen mit Lernschwierigkeiten“ geschrieben werden, wie er auch von Mitgliedern des Vereins PEOPLE FIRST Vienna verwendet wird.

UPDATE 01.03.2015

Der Artikel rief meiner Wahrnehmung nach ein großes Echo hervor, sowohl innerhalb als auch außerhalb der Schule. Nun wurde mir mitgeteilt, dass Verbesserungen an der Hausübung bereits am nächsten Tag vorgenommen wurden. Es wurden adäquate Ausdrücke thematisiert und diese auch verwendet. Die Hausübung wurde mit den Schulkindern noch einmal besprochen und überarbeitet.

An sich könnte der Fall als abgeschlossen betrachtet werden.

Dennoch bin ich nach wie vor skeptisch. Selbst wenn adäquate Ausdrücke verwendet worden wären, scheint mir die Qualität der Hausübung und damit offensichtlich auch der Unterricht im Bundesinstitut für Gehörlosenbildung aus inhaltlicher und didaktisch-methodischer Sicht niedrig zu sein. Ist der Inhalt der Hausübung pädagogisch geeignet, akzeptabel, relevant, passend und qualitätsvoll? Wird das Thema „Menschen mit Behinderungen“ zu vereinfacht und zu verkürzt angegangen? Kann damit eine maximale akademische Förderung von individuellen Fähigkeiten gehörloser Schulkinder erreicht werden?

Unbestritten ist, dass PädagogInnen hier eine Schlüsselrolle einnehmen, was Umsetzung von Inklusive Bildung und somit Bewusstseinsbildung betrifft. Die Bildungsbehörden müssen Maßnahmen setzen, dass Inklusionskompetenz aller PädagogInnen gewährleistet ist.

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