Deutschland: Parallelbericht der Monitoring-Stelle

Vor der Staatenberichtsprüfung der Vereinten Nationen am 26./27. März in Genf hat die Monitoring-Stelle beim zuständigen UN-Fachausschuss ihren Parallelbericht zum Umsetzungsstand der UN-Behindertenrechtskonvention in Deutschland eingereicht.

Flagge Deutschland
Trine Juel/Flickr

Das kürzlich veröffentlichte 37-seitige Dokument greift 24 Problembereiche auf, denen der Fachausschuss für die Rechte von Menschen mit Behinderungen aus Sicht der Monitoring-Stelle beim Deutschen Institut für Menschenrechte besondere Aufmerksamkeit widmen sollte.

In dem Parallelbericht der Monitoring-Stelle zur UN-Behindertenrechtskonvention wird festgestellt, dass die Vorgaben der UN-Konvention „noch nicht hinreichend in der Lebenswirklichkeit der Menschen mit Behinderungen angekommen sind“.

Politik und Regierung bedürfen eindringlicher Impulse des UN-Fachausschusses, um bestehende Problemlagen, bekannte Konfliktpunkte und ungeklärte Umsetzungsfragen entschlossen anzugehen. Zu kritisieren sei zum laufenden Prüfverfahren, „dass Deutschland als Vertragsstaat weit hinter seinen Möglichkeiten zurückgeblieben ist“.

Der Erstbericht (2011) an den UN-Fachausschuss für die Rechte von Menschen mit Behinderungen verzeichne zwar eine Reihe von Initiativen und Programmen zur Förderung der Teilhabe von Menschen mit Behinderungen sowie Maßnahmen zu deren Gleichstellung, eine selbstkritische Analyse von bestehenden Problemen und Umsetzungsdefiziten bleibe jedoch weitestgehend aus.

Unter vielen Artikeln stelle der Vertragsstaat lediglich die Gesetzeslage dar, ohne sich mit der Umsetzungssituation auseinanderzusetzen. Die Darstellung des Vertragsstaats bleibe damit letztlich unbefriedigend.

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