Jarmer: Rente für Contergan-Opfer begrüßenswert

Auch Geburtsjahrgänge 1954 und 1955 wären zu entschädigen

Helene Jarmer
GRÜNE

Mit der heute im Nationalrat beschlossenen monatlichen Rente für Contergan-Opfer wird eine langjährige Forderung der Grünen umgesetzt.

„Es ist eine sehr erfreuliche und längst fällige Maßnahme, dass nun endlich jene Menschen, die in Österreich als Contergan-Opfer anerkannt wurden, jedoch keine Leistungen nach dem deutschen Contergan Stiftungsgesetz haben, eine monatliche Rente bekommen“, sagt die Behindertensprecherin der Grünen, Helene Jarmer.

Mit steigendem Alter der betroffenen Menschen erhöhen sich die Kosten für Pflege und medizinische Behandlungen. Schon jetzt hat sich der Gesundheitszustand vieler Betroffener zum Beispiel durch Verschleißerscheinungen an Gelenken so stark verschlechtert, dass laut einer Studie in Deutschland ein Drittel ihrer Erwerbstätigkeit nicht mehr nachgehen können.

„Ein Wermutstropfen besteht jedoch darin, dass in Österreich erst Betroffene ab dem Geburtsjahrgang 1956 als Opfer des Wirkstoffes Thalidomid anerkannt werden und in Folge Einmalzahlung und Rente beziehen können“, erzählt Jarmer, „es ist in Österreich zumindest ein Fall eines Betroffenen mit Geburtsjahr 1954 bekannt, wo mit hoher Wahrscheinlichkeit eine Schädigung durch Thalidomid besteht.“

Es gibt immer wieder Berichte, wonach der Wirkstoff Thalidomid bereits 1953/54 synthetisiert wurde und danach als Ärztemuster in Verkehr gebracht wurde. „Eine Einbeziehung in die Untersuchungen und in Folge die Erweiterung des Kreises der anerkannten Contergan-Opfer auf die Geburtsjahrgänge 1954 und 1955 wäre daher zu begrüßen. Laut Informationen ist die Zahl der Betroffenen sehr gering und wird mit ca. 5 Personen geschätzt“, sagt Jarmer.

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