FPÖ-Hofer betreffend Diskriminierung von Menschen mit Behinderung

"Unterstütze Stellungnahme des ÖAR zur Dienstrechts-Novelle 2015"

Norbert Hofer
FPÖ

Auch die Österreichische Arbeitsgemeinschaft für Rehabilitation (ÖAR) hat nun eine kritische Stellungnahme zur Dienstrechts-Novelle 2015 abgegeben.

Das Beamten-Dienstrechtsgesetz normiert nach wie vor die „volle Handlungsfähigkeit“ einer Person als Voraussetzung für die Aufnahme als Vertragsbediensteter in den Bundesdienst. Die einzige Ausnahme vom Erfüllungserfordernis dieser Voraussetzung besteht derzeit für Minderjährige.

„Mit dem Erfordernis der vollen Handlungsfähigkeit werden Menschen mit kognitiven oder psychosozialen Beeinträchtigungen, die nach dem derzeit geltenden Recht nicht die volle Handlungsfähigkeit besitzen, ausschließlich aufgrund ihrer Behinderung vom Zugang zu einem Arbeitsplatz ausgeschlossen“, so der ÖAR in seiner Stellungnahme. Des Weiteren müsse die Österreichische Gebärdensprache im Beamten-Dienstrechtsgesetz verankert werden.

Dazu der freiheitliche Behinderten- und Pflegesprecher und Dritte Nationalratspräsident Ing. Norbert Hofer: „Ich unterstütze die Forderungen der ÖAR und fordere die Regierungsparteien auf, dem Anliegen nachzukommen. Das höchste Gut für behinderte Menschen ist das Recht auf ein selbstbestimmtes Leben, man darf den betroffenen Menschen nicht weitere Steine in den Weg legen“, bekräftigt Hofer abschließend.

Hier beginnt der Werbebereich Hier endet der Werbebereich
Hier beginnt der Werbebereich Hier endet der Werbebereich