ORF wegen "Kränkung" von Euthanasiearzt Gross verurteilt
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Einem Bericht der heutigen Ausgabe der Stadtzeitung "Falter" zufolge liegt gegen den ORF bereits ein Urteil vor. In der Sendung "Brennpunkt" waren Zeitzeugen, darunter auch ehemalige Insassen der Klinik bzw. ihre Hinterbliebenen, zu Wort gekommen. Dabei fielen die Worte "Es steht für Medienkonsumenten fest, dass sich Heinrich Gross durch verschiedene Winkelzüge trotz dessen Schuld anders als andere bislang seiner gerechten Strafe hat entziehen können".
Gross klagte nach dem Mediengesetz, weil er dadurch die Unschuldsvermutung verletzt sah. Bereits im April wies Richter Bruno Weis im Wiener Straflandesgericht das Begehren ab. In zweiter Instanz bekam Gross jedoch Recht: Das Oberlandesgericht sprach ihm 30.000 Schilling wegen "erlittener Kränkung" zu. Dadurch, dass in der Sendung ausgiebig Zeitzeugen zitiert wurden und die Gegenseite weniger Gelegenheit bekommen habe, ihre Sicht der Dinge darzustellen, sei der Anschein erweckt worden, Gross habe sich im Sinne des Strafgesetzbuches schuldig gemacht, begründete die Berufungsinstanz das Urteil.
Weitere Informationen: wertes unwertes Leben, Euthanasie, Politik-Tools
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