NAP Menschenrechte: Klagsverband kritisiert fehlende Orientierung an den UPR-Empfehlungen

Ausweitung des Diskriminierungsschutzes als Leerstelle, mangelnde Transparenz und fehlende Zukunftsorientierung weitere Kritikpunkte

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Nach dem NGO-Forum am 24. Juni 2015 zur Entwicklung eines Nationalen Aktionsplans (NAP) Menschenrechte fordert der Klagsverband das Bundeskanzleramt und das Außenministerium auf, sich beim NAP Menschenrechte an den Empfehlungen zu orientieren, die Österreich bei der Universellen Menschenrechtsprüfung der UNO (UPR) angenommen hat.

UPR als Messlatte

Die UPR-Empfehlungen müssten die Messlatte für die Inhalte des NAP Menschenrechte sein, um auch international zu beweisen, dass Österreich tatsächlich an einer Verbesserung des Menschenrechtsschutzes interessiert ist. Vor allem zu den Themen Behinderung und Geschlechtergleichstellung finden sich kaum Inhalte im geplanten NAP Menschenrechte, obwohl Österreich im Rahmen der Universellen Menschenrechtsprüfung angekündigt hat, an diesen Inhalten weiterzuarbeiten.

„Querschnittsmaterien dürfen nicht ausschließlich in eigenen Aktionsplänen geparkt werden“, kritisiert Gleichstellungsexperte Volker Frey vom Klagsverband die Vorgehensweise. Sonst bestehe die Gefahr, dass zahlreiche Forderungen, die auch international an Österreich gestellt werden, untergehen.

Außerdem könnten viele Probleme nur von Bund, Ländern und Gemeinden gemeinsam gelöst werden. Diese Chance werde vertan, wenn sich der nationale Aktionsplan nicht als Rahmen für gemeinsame Anstrengungen verstehe.

Levelling-up als Leerstelle

Besonders augenfällig wird diese Vorgehensweise bei der Ausweitung des Diskriminierungsschutzes. Die UPR-Empfehlung, das sogenannte Levelling-up umzusetzen, wurde zwar von Österreich nicht angenommen, allerdings hat sich die Bundesregierung dafür ausgesprochen, weiter an der Umsetzung zu arbeiten. In den aktuellen Arbeitspapieren zum NAP Menschenrechte findet sich das Thema jedoch als große Leerstelle wieder, die zwar mit einer Überschrift aber ohne Inhalte versehen wurde.

„Bei Themen, die keinen politischen Konsens finden, wäre es demokratiepolitisch wünschenswert, den Prozess abzubilden, der zu dieser Leerstelle geführt hat und auch eine Begründung anzuführen“, so Frey.

Projekte aus der Schublade

Ein weiterer Kritikpunkt des Klagsverbands ist die fehlende Zukunftsorientierung des NAP Menschenrechte: Viele Ministerien haben laufende oder sogar schon abgeschlossene Projekte als Maßnahmen für den NAP vorgeschlagen.

Auch die Einbindung der Zivilgesellschaft ist für den Klagsverband fragwürdig: Zwar werden die VertreterInnen von NGOs einmal im Jahr eingeladen, zwischen den Vorschlägen der Ministerien und den Forderungen der Zivilgesellschaft besteht aber kein Austausch. Unterlagen und Dokumente werden – wenn überhaupt – sehr kurzfristig zur Verfügung gestellt.

„Der NAP Menschenrechte sollte ein zukunftsweisendes Dokument sein, das den Menschenrechtsschutz in Österreich in den nächsten Jahren entscheidend verbessert“, erklärt Volker Frey. Um das zu garantieren, müssten jedoch klare Ziele definiert werden und der Entstehungsprozess unter inhaltlicher Einbeziehung der Zivilgesellschaft gestaltet werden.

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