Grüne: Große Lücken im Bildungsbereich verhindern Inklusion von gehörlosen Kindern

Jarmer zu 10 Jahre Anerkennung Gebärdensprache in Verfassung: Bis jetzt keine konkreten gesetzlichen Bestimmungen

Helene Jarmer
GRÜNE

„Die vor genau zehn Jahren erfolge Anerkennung der Gebärdensprache in der Verfassung ist ein wichtiges und positives Zeichen. Damit sie aber im Alltag Wirkung zeigt, sind konkrete gesetzliche Bestimmungen zur Förderung der Österreichischen Gebärdensprache notwendig. Diese fehlen zum großen Teil aber bis heute“, stellt die Behindertensprecherin der Grünen, Helene Jarmer, fest.

„Es ist ein Skandal, dass gehörlose Kinder noch immer kein Recht auf ihre Muttersprache im Unterricht haben und nicht bilingual unterrichtet werden. Auch, dass LehrerInnen, die gehörlose Kinder unterrichten, keine fundierte Gebärdensprachausbildung absolvieren müssen und keine gehörlosen LehrerInnen als Native Signers eingesetzt werden, ist eine Schande“, kritisiert Jarmer.

Eine Studie des IHS aus dem Jahr 2014 mit dem Titel „Abschätzung der Bedarfslage an ÖGS-DolmetscherInnen in Primär-, Sekundär- und Tertiärbildung sowie in Bereichen des täglichen Lebens“, kam zum Ergebnis, dass es bis zu 86 zusätzliche GebärdensprachdolmetscherInnen bräuchte, um gehörlosen SchülerInnen dieselben Chancen auf den Besuch einer AHS-Oberstufe oder einer berufsbildenden mittleren oder höheren Schule zu geben wie SchülerInnen ohne Behinderung.

Auch in der UN-Behindertenrechtskonvention, die Österreich 2008 ratifiziert hat, ist unter Artikel 9 („Zugänglichkeit“) Kommunikation eine wichtige Maßnahme für eine unabhängige Lebensführung. Die Staaten haben dazu professionelle GebärdensprachdolmetscherInnen zur Verfügung zu stellen.

„Österreich ist hier seit Jahren säumig, die Konvention vertritt einen umfassenden Inklusionsbegriff. Es geht nicht darum, das Leben von Menschen mit Behinderungen unter nicht-behinderten Menschen ein wenig zu erleichtern, sondern für alle Menschen, „die volle und wirksame Teilhabe an der Gesellschaft und Einbeziehung in die Gesellschaft“, wie im Artikel 3 der UN-Konvention festgehalten, zu gewährleisten. Dazu gehört auch die Anerkennung und Förderung der sprachlichen Identität von gehörlosen Menschen“, sagt Jarmer.

„Auch die Entschließung des Nationalrats von 2005 wurde bis heute nicht umgesetzt, ein ähnlicher Entschließungsantrag der Grünen wurde erst dieses Jahr wieder im Sozialausschuss abgelehnt“, so Jarmer, „wir werden nicht lockerlassen und weiterhin für die volle Inklusion von gehörlosen Menschen kämpfen.“

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