Deutschland: Menschenrechtsverletzungen in Behinderteneinrichtung

Über haarsträubende Menschenrechtsverletzungen in einer Behinderteneinrichtung in Au am Inn berichtet der Bayerische Rundfunk.

Flagge Deutschland
Trine Juel/Flickr

Dem Bericht von B5 aktuell zufolge ermittelt die Staatsanwaltschaft Traunstein gegen das Kinderheim „Haus Maria“ in Au am Inn wegen Freiheitsberaubung.

Es sollen Genehmigungen für die geschlossene Unterbringung von geistig behinderten Kinder gefehlt haben und diese regelmäßig in ihr Zimmer eingesperrt worden sein.

„Die Einschlussprotokolle und Tagespläne, die dem Bayerischen Rundfunk vorliegen, erinnern eher an ein Gefängnis als an ein Kinderheim. Ein Novembertag im Leben eines Jungen beginnt beispielsweise damit, dass er morgens eine Stunde in sein Zimmer eingesperrt wird und alleine frühstückt“, heißt es im Bericht von B5 aktuell.

„Im handschriftlich ausgefüllten Protokoll heißt es über den Verlauf des Einschlusses: ‚ruhig‘. Der Grund: ‚ELT‘. Das steht für ‚Einschluss laut Tagesplan‘. 16 mal wird der Junge an diesem Tag eingesperrt, 16 mal mit dem ‚Grund‘, dies sei sein Tagesplan. Er bekommt eine Brotzeit, Mittagessen, Abendessen alleine im Zimmer, schließlich erfolgt von 19.30 Uhr bis 6.10 Uhr der Nachteinschluss“, heißt es im Bericht weiter, der zeigt, dass Zustände die als überwunden geglaubt sind, auch heute noch in Behinderteneinrichtungen vorkommen können.

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