Schweizer Bundesrat beschließt Aktionsplan zur Barrierefreiheit im Internet

Die Schweiz will die Barrierefreiheit im Internet für ihre behinderten Bürgerinnen und Bürger verbessern.

Schweizer Bundeshaus (Regierung und Parlament)
Abegglen, Martin

Der Bundesrat hat nun einen Aktionsplan zur E-Accessibility 2017 verabschiedet, der die Barrierefreiheit bei Webseiten des Bundes verbessern soll.

Ziel sei, die Vorgaben zur Barrierefreiheit in alle relevanten Abläufe und Strukturen zu integrieren, heißt es in einer Presseaussendung des Eidgenössischen Büros für die Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen.

Der Aktionsplan E-Accessibility 2015-2017 umfasst Maßnahmen zur Unterstützung der Ämter, zur Bereitstellung von Hilfsmitteln sowie zur Erarbeitung von E-Accessibility-Empfehlungen. So soll etwa eine zentrale Informationsplattform erstellt werden, um den Austausch von Wissen und Erfahrungen sicherzustellen.

Konkret müssen Webseiten, elektronische Dokumente und Applikationen so gestaltet sein, dass sie beispielsweise mit Vorleseprogrammen gelesen und auch ohne Maus angesteuert werden können.

In der Schweiz ist der Bund seit 2004 gemäß dem Bundesgesetz über die Beseitigung von Benachteiligungen von Menschen mit Behinderungen (BehiG) verpflichtet, sein Angebot im Internet barrierefrei zu gestalten.

Mit dem Aktionsplan trägt der Bund zudem den Vorgaben des UNO-Übereinkommens über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (BRK) Rechnung. Es ist im Mai 2014 in der Schweiz in Kraft getreten. In der Schweiz leben mehr als 1,4 Millionen Menschen mit einer Behinderung.

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