Oberösterreich: Leistungen werden weiterhin gekürzt

Bedarfsorientierte Mindestsicherung (BMS) wird nur nachrangig und bei finanzieller Notlage gewährt. Menschen mit Beeinträchtigung sind signifikant stärker von Armut betroffen, wie Studien immer wieder belegen.

Ortschild mit Aufdruck Oberösterreich
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Wenn in Oberösterreich ein Mensch mit Beeinträchtigung um BMS-Unterstützung ansuchen muss, wird nicht die jedem anderen Antragsteller zustehende Leistung ausbezahlt.

Denn das Land OÖ kürzt den Mindeststandard um den Grundbetrag der Familienbeihilfe. Und dass, obwohl die erhöhte Familienbeihilfe vom Bund auf Grund nachgewiesener dauerhaft fehlender Selbsterhaltungsfähigkeit gewährt wird.

In der Bund-Länder-Vereinbarung zur BMS wurde die Nicht-Anrechnung der Familienbeihilfe festgelegt alle Bundesländer, außer Oberösterreich und Kärnten, halten diese Verpflichtung ein. In der noch druckfrischen BMS-Broschüre des Sozialministeriums wird die Familienbeihilfe neuerlich als nicht anzurechnende Einkünfte definiert.

Oberösterreich ist aufgerufen, die Diskriminierung und finanzielle Einschränkung für Menschen mit Beeinträchtigung endlich zu beenden.

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