Der Fall Gross wird nun doch noch aufgerollt
Prozess beleuchtet mutmaßliche Verbrechen
Den Hinterbliebenen der damaligen "Spiegelgrund-Kinder" bleibt es somit untersagt, Gross öffentlich für einen "Mörder" zu halten. Der Arzt will sich über Schilderungen von Angehörigen der Opfer "gekränkt" haben, erläutert die Tageszeitung und führt weiter aus: Er bekam deshalb im Gerichtsauftrag vom ORF 30.000 S Entschädigung. Aber wie ist das mit den überlebenden "Spiegelgrund-Kindern"?
Der Wiener Presserichter Friedrich Forsthuber - so der Kurier - sieht darin zumindest keine "Verletzung der Unschuldsvermutung". Denn die hier angesprochenen mutmaßlichen Verbrechen des Heinrich Gross sind längst verjährt. Vielmehr könnte die Berichterstattung durch "das Verbreiten unwahrer Tatsachen das Ansehen" dieser Person "herabgesetzt" haben.
Eine schlichte Ehrenbeleidigung, für deren Inhalt aber der Wahrheitsbeweis zulässig ist und bis Oktober auch angestrebt wird.
Weitere Informationen: wertes unwertes Leben, Euthanasie, Politik-Tools
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