Wie ernst nehmen die wahlwerbenden Parteien Behindertengleichstellung?

Wahlplakatständer diskriminieren und gefährden wieder einmal blinde und sehbehinderte Menschen!

Dreieckständer einer Partei
Zagler, Dr. Wolfgang

Man möchte es kaum glauben. Vor einigen Jahren wurde im Wiener Landtag auf Drängen der Interessenvertretungen der behinderten Menschen intensiv darüber diskutiert, ob man die behindertendiskriminierenden und -gefährdenden Wahlplakatständer gänzlich abschaffen kann. Die Positionen der Parteien waren unterschiedlich. Letztlich war der Kompromiss, dass diese nur an bestimmten Plätzen nach Genehmigung der Bezirksverwaltungsbehörde aufgestellt werden dürfen, und zwar so, dass Passanten oder der Verkehr dadurch nicht gefährdet werden können.

Nun ließen sich die wahlwerbenden Parteien der Nationalratswahl 2002 ein besonderes Schmankerl einfallen und positionierten Wahlplakatständer ausgerechnet rund um jene Ampelmasten, an denen Drucktasten angebracht sind, mit denen man die Akkustik für eine Blindenampel aktiviert. Der blinde oder sehbehinderte Verkehrsteilnehmer kracht damit unweigerlich mitten in diese Ständer und ist damit einem Verletzungsrisiko und einer Gefährdung ausgesetzt.

Mit Schreiben vom 28. Oktober protestierte das gemeinsame Verkehrsgremium der Sehbehinderten- und Blindenorganisationen der Ostregion, dem auch Blickkontakt angehört, bei der Stadt Wien und den wahlwerbenden Parteien gegen diese ungeheure Gedankenlosigkeit.

Doch ständig nur an die Vernunft und Rücksichtnahme zu appellieren dürfte offensichtlich nicht zum Ziel führen. Es ist nun an der Zeit, eine gesetzliche Bereinigung dieser unnötigen Umweltbarrieren für nahezu alle Verkehrsteilnehmer zu erwirken.

Die Sebehinderten- und Blindenorganisationen der Ostregion sprechen sich deshalb für das nachstehende Verbot der Aufstellung von Wahlplakatständern in der Straßenverkehrsordnung (StVO) aus: „Die Aufstellung von Werbeständern und Wahlplakatständern und dgl. in Kreuzungsbereichen von Straßen und in einer Entfernung von 25 m von diesen, im Bereich von Schutzwegen sowie 25 m vor und nach diesen und auf Schutzinseln sowie auf schmalen Gehsteigen (eine Restbreite von 1 m muss erhalten bleiben) ist verboten.“

Mit dieser Forderung trat das gemeinsame Verkehrsgremium sowohl an Autofahrerklubs als auch an das Bundesministerium für Verkehr, Infrastruktur und Tourismus sowie an die politischen Parteien heran.

Nun wird sich herausstellen, wie ernst die wahlwerbenden Parteien Behindertengleichstellung nehmen und ob die Verkehrssicherheit älterer oder behinderter Verkehrsteilnehmer mehr Gewicht hat als das Bedürfnis nach Wahlwerbung.

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