Gross klagte "Presse" und blitzte ab
Die Presse: Richter: "Leser waren informiert"

Wie "Die Presse" berichtet verzeichnet der frühere
NS-Arzt Heinrich Gross in einem Rechtsstreit mit der "Presse" einen weiteren Mißerfolg: Ein Antrag auf Entschädigung, den der 84jährige wegen angeblicher Verletzung der Unschuldsvermutung angestrengt hatte, wurde abgewiesen.
"Es war ein kurzer Prozeß. Schon nach rund einer Viertelstunde fällte Richter Friedrich Forsthuber vom Grauen Haus die Entscheidung: "Der gegen die ,Presse' gerichtete Antrag wird abgewiesen." Gross habe auch die Verfahrenskosten zu tragen. Gross hatte sich durch die in der "Presse" veröffentlichte Ankündigung des Filmes "Spiegelgrund" in seiner Unschuldsvermutung verletzt gefühlt. Dort war von den "Spätfolgen jener Verbrechen" die Rede, die Gross an den Kindern der früheren NS-Anstalt "Am Spiegelgrund" verübt habe. Gross, der derzeit der Beteiligung am neunfachen Kindesmord angeklagt ist, wollte von der "Presse" eine Entschädigung kassieren.", informiert "Die Presse" weiter.
Weitere Informationen: Euthanasie, wertes unwertes Leben
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Gerd Freitag · 8. September 2005 00:03 Uhr
Durch Ihre zu meist niedrige soziale Stellung, sind Behinderte zumeist völlig entrechtet. Das geht soweit, dass sie dies nicht sagen können, da der Schaden zu groß ist. Ich weiß von einem Vergewaltigungsopfer, welches von Ärzten in Schach gehalten wird. Es ist nicht möglich, dass diese Person sprechen kann. Psychiatrischen Krankenhaus Marburg / Deutschland. Gerd Freitag
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