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Text: Martin Ladstätter · 12. Oktober 2000 08:00 Uhr

: Kontrollor warf behindertes Mädchen aus Zug - Eltern suchten stundenlang

Ausgesprochen peinlich ist den Bundesbahnen ein Vorfall, der sich kürzlich im Salzkammergut ereignet hat. Ein Zugbegleiter warf ein Mädchen aus dem Zug, weil es wegen seiner Behinderung keine Antwort geben konnte.

ÖBB Bahnhof

"Dass unsere Johanna behindert ist, kann man auf den ersten Blick nicht erkennen. Aber mit ein bisschen Gespür merkt man das nach ein paar Minuten", sagt Franz K. und schildert jenes Ereignis, das seiner Tochter angstvolle Stunden beschert hat. Saß sie doch Stunden mutterseelenallein, von Weinkrämpfen geschüttelt in einer ihr völlig fremden Umgebung, berichten die Oberösterreichischen Nachrichten.

Das Mädchen beruhigte sich und begann zu erzählen. Bei der Fahrscheinkontrolle kurz nach Bad Ischl hatte sich herausgestellt, dass Johannas Vorteilscard vor drei Tagen abgelaufen war. Der Schaffner verlangte eine Aufzahlung, das Mädchen hatte aber zuwenig Geld bei sich. Und als die 16-Jährige auf seine Fragen keine Antwort gab, wertete der Zugbegleiter dies als Provokation und warf Johanna aus dem Zug. "Johanna hat immer gleich Angst und traut sich nichts sagen. Der Mann muss doch gemerkt haben, dass sie völlig verschreckt war", meint der Vater gegenüber den Oberösterreichischen Nachrichten.

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Gertrude Sladek · 7. November 2009 12:45 Uhr

@Gerhard B.

Sie meinten:

Verschreckt ist nicht gleich Behindert. Ausserdem, wenn Behindert warum nicht in Begleitung. Ich denke man kann den ZUB nicht für alles verantwortlich machen.

Ich sage und behaupte:

Auch "verschreckt" ist situativ eine Behinderung! Waren Sie in Ihrem Leben schon einmal verschreckt? Ich kann es mir schwer vorstellen, dass es irgendjemanden gibt, der dieses Gefühl nicht kennt. Daher müsste man es sehrwohl wissen, als auch das - wenngleich ein mitunter vorübergehender Zustand - so doch behindernd für adäquates Verhalten ist.

Die Sache mit der abgelaufenen Vorteilscard sehe ich allerdings auch tatsächlich im Verantwortungsbereich der Eltern angesiedelt.

Das jetzt, was noch von Ihnen kam, ist jedoch das typische Gesellschaftsgesülze in dessen Anlehnung es sich so genial von jeglicher Verantwortung humanitärem Handelns entbinden lässt:

Immerhin hat er nur hat er eine ZUB Ausbildung und keine medizinische oder pädagogische.

Benötigt man eine medizinische oder eine pädagogische Ausbildung, um die Stresssituation einer jungen Frau als solche zu orten und adäquat hierauf zu reagieren?

Wenn das tatsächlich Ihre Meinung ist, dann haben Sie die Menschheit somit entmündigt. Ich weiss es nicht, ob der verantwortungsbewusste, rücksichtsvolle und sozial kompetente Anteil der Menschheit als solcher mit Ihrer Meinung so glücklich ist.

Das Forum ist für jeden zugänglich und soll eine offene und demokratische Diskursplattform sein. Ihr Diskussionsbeitrag soll thematisch in Bezug zum Artikel

Gerhard B. · 4. November 2009 14:03 Uhr

Verschreckt ist nicht gleich Behindert. Ausserdem, wenn Behindert warum nicht in Begleitung. Ich denke man kann den ZUB nicht für alles verantwortlich machen. Immerhin hat er nur hat er eine ZUB Ausbildung und keine medizinische oder pädagogische.

Das Forum ist für jeden zugänglich und soll eine offene und demokratische Diskursplattform sein. Ihr Diskussionsbeitrag soll thematisch in Bezug zum Artikel stehen. Bitte bleiben Sie kurz und sachlich. Die Redaktion übernimmt keinerlei Verantwortung für den Inhalt der Beiträge und behält sich bei Bedarf das Recht vor Beiträge zu kürzen und themenfremde, krass unsachliche, rechtswidrige oder moralisch bedenkliche Beiträge zu löschen.

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