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Text: Volksanwaltschaft · 30. Oktober 2001 08:00 Uhr

Wiener Zentralfriedhof: Einfahrt für Gehbehinderte

Auf Initiative von Volksanwältin Bauer wird für gehbehinderte Menschen heuer probeweise zu Allerheiligen die Einfahrt in den Wiener Zentralfriedhof möglich sein.

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Parkplatz

Der Allerheiligentag ist der einzige Tag des Jahres, an dem auf dem Wiener Zentralfriedhof wegen der starken Besucherfrequenz ein allgemeines Fahrverbot gilt. Auch die Autobuslinie innerhalb des weitläufigen Friedhofsgeländes ist an diesem Tag eingestellt. Auf Initiative der Volksanwaltschaft wird heuer aber probeweise für gehbehinderte Personen mit Behindertenausweis die Einfahrt gestattet sein.

Der Anlassfall
Ein gehbehinderter Wiener wandte sich an die Volksanwaltschaft: Als Rollstuhlfahrer habe er wegen des Fahrverbotes keine Möglichkeit, zu Allerheiligen die Gräber seiner Verwandten auf dem Zentralfriedhof zu besuchen. Die erste Reaktion der Magistratsdirektion der Stadt Wien: Der Beschwerdeführer werde ersucht, seinen Friedhofsbesuch nicht gerade für den einzigen Tag des Jahres, an dem "die Einfahrt einfach unmöglich ist", zu planen, sondern an einem anderen Tag vorzunehmen. Eine Argumentation, die für Volksanwältin Rosemarie Bauer nicht nachvollziehbar ist. "Es ist Tradition eines Großteils der Wiener Bevölkerung, die Gräber ihrer verstorbenen Familienangehörigen am Allerheiligentag zu besuchen. Warum sollen gehbehinderte Menschen davon ausgeschlossen sein?"

In Gesprächen mit der Volksanwaltschaft zeigten sich der Wiener Magistrat und die Bundespolizeidirektion Wien kompromissbereit: Heuer wird am 1. November für behinderte Personen, die einen Behindertenausweis vorlegen, die Einfahrt beim Tor 11 des Wiener Zentralfriedhofes möglich sein. "Es handelt sich um einen Probelauf, der nur für heuer gilt", betont Volksanwältin Bauer. Die dabei gewonnenen Erfahrungen sollten dann aber "Gegenstand weiterer Erörterungen" sein. Und hoffentlich zu einer für alle Seiten akzeptablen Dauerlösung führen.

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