Oberösterreich: Gehörlose darf nicht Sonderschullehrerin werden

Eine gehörlose Linzerin will Sonderschullehrerin werden. Das Bildungsministerium ist dagegen. Denn die "körperliche Eignung" ist Voraussetzung für den Lehrberuf, heißt es dort.

Astrid Weidinger
ORF

Astrid Weidingern, eine 22-jährige gehörlose Linzerin, möchte eine Ausbildung zur Sonderschullehrerin absolvieren, doch das Bildungsministerium lehnt dies mit Hinweis auf die gesetzlichen Bestimmungen, in denen eine körperliche Eignung Voraussetzung für eine Abschluss an einer Pädagogischen Akademie (PädAk) ist, ab, berichtet die Tageszeitung „Standard“. Besonders grotesk ist dies deswegen: Die junge Frau möchte nämliche gehörlose Schülerinnen und Schüler unterrichten.

„Es geht mir nicht darum, eine Symbolfigur zu sein. Ich möchte einfach das Gleiche erreichen können, wie jemand, der hört“, erklärt die Weidinger in der Tageszeitung.

Sie ist derzeit außerordentliche Studentin an der PädAk und ist entschlossen um ihr Recht auf ein ordentliches Studium zu kämpfen. „Es gibt sehr wenige Lehrer, die mit gehörlosen Eltern und Kindern in Gebärdensprache kommunizieren können“, kritisiert die Studentin im Standard.

Bildungsministerium dagegen

Das Ministerium sieht das ganz anders: „Wir sind als Ministerium verpflichtet, auf die Einhaltung der gesetzlichen Rahmenbedingungen zu achten“, erklärt Heinz Gruber, Sektionschef im Unterrichtsministerium. Es gebe eben den Passus der körperlichen Eignung im Gesetz, erläutet die Zeitung. „Es gibt ein allgemeines Lehramt für Volks- und Sonderschullehrer und keines für Gebärdensprachlehrer.“

Die PädaK unterstützt Weidinger

„Die Studentin ist durch diese Entscheidung bei der Berufsausübung sehr eingeschränkt. Sie kann von der Schulbehörde nur als Zweitlehrerin angestellt werden“, zitiert die Tageszeitung Josef Fragner, Direktor der Bundes-PädAk in Linz.

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