NS-Arzt verliert Ehrenkreuz, beschloss der Ministerrat
Nun ist es fix: Im Ministerrat vom 25. März 2003 wurde beschlossen, daß dem ehemaligen NS-Arzt Heinrich Gross das Österreichische Ehrenkreuz für Wissenschaft und Kunst 1. Klasse aberkannt wird.
Gross ist einer jener Ärzte, die an der Ermordung von behinderten Kindern in der NS-Euthanasieklinik "Am Spiegelgrund" beteiligt waren. Die Opfer wurden zerstückelt und die Gehirne in Formalin gelagert. Heute hat der Ministerrat beschlossen, ihm das Ehrenkreuz für Wissenschaft und Kunst 1. Klasse abzuerkennen.
Gross wird 1915 in Wien geboren und tritt 1932 der Hitlerjugend und 1933 der SA bei. Zwischen 1940 und 1944 ist er - mit Unterbrechungen - Abteilungsarzt an der NS-Euthanasieklinik "Am Spiegelgrund".
Gross ist dort - so hält es das Oberlandesgericht Wien im Jahr 1981 fest - an der Ermordung hunderter Kinder beteiligt. Von 1945 bis 1947 ist Gross in Kriegsgefangenschaft.
Das erspart ihm eine Anklage im Spiegelgrund-Prozeß, in dem sein Vorgesetzter zum Tod und seine Kollegen zu langen Haftstrafen verurteilt werden. Ein 1948 bis 1950 gegen ihn geführter Prozeß wird wegen Verfahrensmängeln eingestellt.
Im Nachkriegsösterreich macht Gross Karriere. Er wird 1951 Mitglied im Bund sozialistischer Akademiker und 1953 Parteimitglied der SPÖ. Danach wird er von der SPÖ beschützt und es wird verhindert, daß nochmals ein Gerichtsverfahren gegen ihn eröffnet wird.
Er forscht weiter an den in Formalin gelagerten Gehirnen der NS-Opfer. Er bekommt dafür sogar ein öffentlich finanziertes Hirnforschungsinstitut der Boltzmann-Gesellschaft. (Erst im Jahr 2002 werden die Leichenteile in Wien im Rahmen einer Gedenkfeier beigesetzt.) 1957 wird er Primarius der Nervenheilanstalt Rosenhügel und ab 1960 ist er Gerichtsgutachter für Neurologie und Psychiatrie.
Gross erhält im November 1975 das Österreichische Ehrenkreuz für Wissenschaft und Kunst 1. Klasse von der SPÖ-Wissenschaftsministerin Hertha Firnberg verliehen. Vorgeschlagen hatte ihn die Ludwig-Boltzmann-Gesellschaft.
Er ist der meistbeschäftigste Gutachter des Landes. Im Jahr 1980 gibt er an, 12.000 Gutachten erstellt zu haben: Das sind 600 pro Jahr, also circa zwei pro Werktag. Diese Tätigkeit übt er bis 1998 aus.
Erst im Jahr 1979 beginnt die NS-Vergangenheit den Arzt langsam einzuholen. Bei einer Ärztetagung will er einen Vortrag zum Thema "Tötungsdelikte von geistig Behinderten" halten.
Der junge Mediziner Werner Vogt - Mitglied der "Arbeitsgemeinschaft kritischer Medizin" - unterbricht den Vortrag lautstark und fordert Gross auf, nicht über "Tötungsdelikte VON geistig Behinderten" zu sprechen. Vielmehr solle er doch über "Tötungsdelikte AN geistig Behinderten" sprechen, da er hierbei aus eigener Erfahrung sprechen könne. Die Veranstaltung endet in einem Eklat.
Gross ist um seinen guten Ruf in Sorge und strengt ein Verfahren wegen übler Nachrede und Verleumdung gegen Vogt an. Im Verfahren wird Vogt aber freigesprochen. Die richterliche Begründung: Die Anschuldigungen gegen Gross seien berechtigt.
Er wird daraufhin 1981 aus der SPÖ ausgeschlossen. Der Bund sozialistischer Akademiker hält ihm länger die Treue und löscht seinen Namen erst 1988 aus seiner Mitgliederdatei.
1996 tauchen im Rahmen einer wissenschaftlichen Arbeit in Göttingen erneut Dokumente auf, die die Mitarbeit am NS-Tötungsprogramm von Gross erwähnen. 1997 erstattet das Dokumentationsarchiv des österreichischen Widerstandes (DÖW) erneut Anzeige - diesmal mit Konsequenzen.
Der parteifreie Justizminister Michalek gibt grünes Licht für Vorerhebungen gegen Gross.
Diese Vorerhebungen führen zu einem Prozeß, der gleich wieder platzt, weil der Angeklagte von einem Sachverständigen als verhandlungsunfähig eingestuft wird. Gross kommentiert die Sachverständigenmeinung seines Kollegen in einem TV-Interview und spricht klar und deutlich über die Vergangenheit.
Die Folge ist eine breite Diskussion in den Medien über Sinn und Unsinn dieser Entscheidung. Um die Empörung noch zu steigern, klagt Gross jene Medien, die ihn als Mörder bezeichnen und fordert die Unschuldsvermutung.
Da wird es dann auch den Gerichten zu bunt. Eine Richterin entscheidet, daß Gross persönlich bei einem Prozeß zu erscheinen habe. Doch dies hätte zur Folge, daß er sich als verhandlungsfähig gezeigt hätte. Gross zieht daraufhin die Klagen gegen die Medien zurück.
Die Öffentlichkeit - und im besonderen der Abgeordnete der Grünen Karl Öllinger - machen Druck, damit ihm zumindest das Ehrenkreuz der Republik aberkannt wird. Heute wurde diese Aberkennung im Ministerrat beschlossen.
Formal muß der Bundespräsident der Aberkennung zustimmen, was nach Auskunft von Bildungsministerin Gehrers Büro bereits mit der Präsidentschaftskanzlei abgestimmt ist. Den endgültigen Bescheid, daß er seine 1975 verliehene Ehrung wieder verliert, erhält Gross in wenigen Wochen vom Wissenschaftsministerium.
Weitere Informationen: Euthanasie, wertes unwertes Leben, Bundespolitik
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Gerald Migitsch · 3. März 2006 10:41 Uhr
Ohne die Beweggründe dieses Abschaums nachzudenken sollte jedem dieser Ratten (!) notfalls auch posthum jegliche Würde und Ehrung abgesprochen werden. Leider ist es so das etliche medizinische Neuerungen auf das Wirken dieser Mörder stützt (Das macht mich noch wütender).
Wer also heutzutage noch dieses Gelichte als "verdiente Ärzte" in den Himmel hebt denkt genau so gestrig wie die Mengeles und Gross von damals. Ein wütender Gerald
Summerrain · 6. September 2005 07:53 Uhr
sabine nemmer · 4. September 2005 11:04 Uhr
Sabrina · 6. Mai 2005 17:06 Uhr
Frank Horvath · 27. April 2005 18:34 Uhr
Dorothy Buhr · 4. Feber 2005 11:48 Uhr
Singh · 2. Feber 2005 18:12 Uhr
Walter Otto Langthaler · 26. Oktober 2004 08:03 Uhr
Harald Fiedler · 26. März 2003 17:25 Uhr
snake · 26. März 2003 15:30 Uhr
Elisabeth List · 25. März 2003 17:15 Uhr
anonym · 25. März 2003 16:49 Uhr
Vera Rebl · 25. März 2003 16:36 Uhr