Bereits mehrere Berufungsentscheidungen der Finanzlandesdirektion haben die im Regelfall befristeten Gebührenbefreiungen für Pflegegeldbezieher korrigiert.
Nach § 3 und 6 des Rundfunkgebührengesetzes in Verbindung mit § 47 der Fernmeldegebührenordnung haben derzeit (noch!) insbesondere Bezieher von Pflegegeld (ehemals z. B. Blindenbeihilfe, Hilflosenzuschuss …) Anspruch auf die Befreiung von den Rundfunkgebühren für Fernseh- und Rundfunkempfangsanlagen.
Gängige Praxis der zuständigen Behörde GIS – Gebühren Info Service Ges.m.b.H. – war es bislang, die Befreiungen von Rundfunk- und Fernsehgebühren für PflegegeldbezieherInnen stets nur befristet – z. B. auf drei Jahre – zuzuerkennen, und zwar auch, wenn die Behinderung eine Dauerhafte und Unveränderliche war.
Grund für diese Praxis war die Bestimmung des § 51 Abs. 2 Fernmeldegebührenordnung; danach kann eine Befreiung von Rundfunk- und Fernsehgebühren für einen bestimmten oder unbestimmten Zeitraum zuerkannt werden. In Vollziehung dieses Gesetzes ist Ermessen auszuüben. Dieses Gesetz hat jedoch keine Anhaltspunkte, also keine Richtlinien für die Ausübung des Ermessens festgelegt, so dass die GIS nach eigenem Gutdünken primär befristete Gebührenbefreiungen zuerkannte, ohne dies näher zu begründen.
Insbesondere in einigen Fällen, in denen die AntragstellerInnen eine bereits seit vielen Jahren bestehende Blindheit nachweisen konnten, an der sich mit Bestimmtheit – Wunderheilungen ausgenommen – nichts mehr ändern kann, wurden gegen die befristeten Zuerkennungsbescheide der GIS Berufungen an die Finanzlandesdirektion (FLD) eingebracht, und siehe da, aus der befristeten Gebührenbefreiung wurde im Wege der Berufung eine unbefristete; die Begründung der FLD lautete dabei:
„Wenn auf Grund des schlechten Gesundheitszustandes mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit keine Besserung für einen Pflegegeldbezieher zu erwarten ist, so ist im Rahmen der Ermessensübung die Zuerkennung der Gebührenbefreiung auf unbestimmte Zeit im Sinne des Gesetzes.“
Diese Argumentation der Berufungsbehörde entspricht auch den sonst üblichen Regeln für die Befristung von bestimmten Leistungszuerkennungen und läßt sich wohl nicht bloß auf blinde Personen, sondern auf all jene PflegegeldbezieherInnen übertragen, bei denen bereits aus der Aktenlage – insbesondere dem Pflegegeldbescheid – ersichtlich ist, dass die Pflegebedürftigkeit eine Dauerhafte ist und eine Besserung, die zum Verlust des Pflegegeldanspruchs führt, nahezu unvorstellbar ist.
Es ist also davon auszugehen, dass sich die Entscheidungspraxis der GIS entsprechend der Rechtsauffassung der Berufungsbehörde etwas ändern wird. Und in allen jenen Fällen, in denen die GIS dennoch weiterhin bloß befristet Gebührenbefreiungen zuerkennt und eine dauerhafte Pflegebedürftigkeit unschwer argumentierbar ist, dürften die Chancen, eine unbefristete Gebührenbefreiung zumindest im Berufungswege zu erreichen, gut stehen.
Übrigens: Einziger Wermutstropfen dabei ist, dass mit dem Budgetbegleitgesetz 2003 die Gebührenbefreiungen von Rundfunk- und Fernsehgebühren für PflegegeldbezieherInnen nach dem Willen der Bundesregierung wegfallen sollen. Dann lautet die Streitfrage nicht mehr „Befristete oder unbefristete Gebührenbefreiung?“, sondern „Wie hoch ist das jeweilige Einkommen, um zumindest wegen sozialer Bedürftigkeit gebührenbefreit werden zu können?“.
Ing.Peter Parth
17.08.2020, 16:51
Ich habe Ihnen am 13.8.2020 eine Anfrage geschickt und habe bis heute keine Antwort erhalten.
Bitte sie höflichst mir eine Stellungsnahme dazu zu geben
Danke
Markus Ladstätter BIZEPS
18.08.2020, 09:22
Lieber Herr Parth!
Persönliche Beratungsanfragen unter Artikeln sind nicht gut für Beratungsanfragen gedacht da sie von allen gelesen weren können. Ich habe die Zahlen herausgenommen.
Ich antworte ihnen per E-Mail, da es hier offensichtlich nicht um den Artikelinhalt geht.
Ing.Peter Parth
13.08.2020, 10:44
Bin im Besitz eines Behindertenpasses mit Einreichdatum 23.1.2020 mit 70% Invalidität
dazu jeweils 10% Wirbelsäule und Amputation einer Zehe wegen eines Verkehrunfalles mit dem Rad am 2.8.2018
Pflegegeldeinstufung habe ich noch nicht erhalten (kann noch dauern)
Pensiongeld erhalte ich … — €.Das klingt viel ich muss ein Haus,ein Auto und für meinen Sohn fast … € zahlen.
Außerdem musste ich einen Kredit wegen des Radunfalles aufnehmen damit ich mir ein Auto mit Automatikgetriebe anschaffen konnte-mal. Rückzahlung …€. All das kann ich belegen und nachweisen. Bitte helfen sie mir. Danke im Voraus!
JURAJ VYSKOK
23.08.2018, 14:59
Guten Tag
Wir wohnen im Familienhaus in Stockerau seit zehn Jahren. Wir sind eine vierköpfige Familie. Die GIS gebühren sind regelmäsig einbezahlt.
Unsere Sohn ist dauerhaft (seit Geburt geistig und körperlich) behindert. Können wir inD dem Fall eine Ermäßigung bekommen?
Danke für Antwort.J.Vyskok
scheibenstock marcel
04.10.2016, 08:39
hallo
hab da mal eine frage. ich bin stark sehbehindert behinderungsgrad 90% in privatinsolvenz u habe echt schwierigkeiten die gis zu bezahlen da ich auch schulden bei der gis hab u das i d konkursmasse drin ist. hab ich eine chance auf befreiung da ich kein pflegegeld beziehen kann (anlehnung mehrmsls) miete 1060€ mtl m partnerin u ihrem kind nicht mein leibliches ? danke
Alfred Pichler
07.11.2012, 13:21
Sehr geehrte Damen und Herren!
Seit 14.01.2004 besitze ich vom Bundessozialamt,Landesstelle OÖ.einen Behindertenpass,der eine 100%ige Behinderung,bis zum 23.03.2006 bestätigt.
Vom diesem Datum an,wird eine lebenslange 90 prozentige Behinderung bestätigt.Ausweis Nr.628 5586
Meine Frage:Kann ich bei dieser 90%igen Behinderung von der GIS befreit
werden? Würde natürlich eine Kopie meines Ausweises vorlegen!
Alfred am 07.11.2012 Vorchdorf Danke
Herbert Orthacker
17.06.2004, 11:15
Meine Frage: Die Gewährung ist aber immer abhängig vom Einkommen. Danke im Voraus für Ihre Antwort
Martin Ladstätter
16.12.2003, 12:21
Nähere Informationen zu der Gebührenpflicht erhalten Sie bei http://www.orf-gis.at/
Gerhard Ihrenberger
16.12.2003, 11:59
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich habe eine Frage an Sie.
Ich wohne an der Grenze zu Deutschland und habe eine
analoge Satelitenanlage,
ich bekomme kein österreichisches Fernsehen herein bin ich verpflichtet die GIS-Gebühren zu zahlen oder nicht? Oder wo kann man sich da genau erkundigen.
Vielen Dank für Ihre Hilfe
Gerhard