Integration:Österreich lehnt ab

Der zweite Entwurf des Bundes-Behindertengleichstellungsgesetzes liegt seit Ende Juli auf.

Integration:Österreich
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Weder das Grundrecht auf Inklusive Bildung noch auf Aus- und Weiterbildung ist in diesem Entwurf enthalten. Die Anerkennung der Gebärdensprache wurde gestrichen und wesentliche Forderungen wie z.B: barrierefreies Bauen nur am Rande erwähnt.

Ein Gesetz in der derzeit vorgelegten Form kann daher unsererseits nicht als Gleichstellungsgesetz akzeptiert werden.

Was bedeutet das nun konkret für Eltern behinderter Kinder und Jugendlicher?
Weiterhin liegt es bei den Betroffenen selbst (in diesem Fall den Eltern behinderter Kindern in Vertretung für ihre Kinder) diskriminierende Tatbestände aufzuzeigen, diese einzuklagen und darauf zu vertrauen, dass sich diese verändern. Außerdem beschränkt sich die Klagemöglichkeit nur auf Angelegenheiten seitens des Bundes.

Da fast alle Schulen der Kompetenz der Länder unterliegen, wäre es für Eltern weiterhin im höchsten Maße ungewiss, ob ihre Klage tatsächliche Veränderungen mit sich bringt. So hätten sie nach dem derzeitigen Entwurf im bestmöglichsten Falle nur Anspruch auf Schadenersatz.

Dieser Entwurf gibt keinen Hinweis darauf, dass sich nach Gesetzwerdung im Bildungsbereich wie auch in anderen Lebensbereichen grundsätzliches im Sinne der Forderungen von Interessensvertretungen und Integration:Österreich verändern würde.

Wir erklären uns solidarisch mit den Organisationen und den Forderungen von BIZEPS, Selbstbestimmt Leben Österreich und dem Österreichischen Gehörlosenbund.

Unser gemeinsames Ziel ist ein Gleichstellungsgesetz mit einklagbaren Rechten und kein Alibientwurf.

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