Deutschland: Ärzte begrüßen Diskriminierungsverbot bei Gentests

Die Bundesärztekammer (BÄK) äußerte sich am 19. November 2004 in Berlin zustimmend zu Gesetzesplänen der Bundesregierung für ein Diskriminierungsverbot bei Gentests.

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Die Bundesärztekammer (BÄK) äußerte sich am 19. November 2004 in Berlin zustimmend zu Gesetzesplänen der Bundesregierung für ein Diskriminierungsverbot bei Gentests. „Niemand darf zu einem Gentest gezwungen werden. Die Entscheidung über die Durchführung einer genetischen Diagnostik liegt allein in der Verantwortung des Betroffenen“, erklärte heute BÄK-Präsident Prof. Dr. Jörg-Dietrich Hoppe.

Es müsse klargestellt werden, so Hoppe, dass niemand wegen seiner genetischen Veranlagung benachteiligt werden dürfe. Die bis 2011 befristete Selbstverpflichtung der Versicherungswirtschaft, auf prädiktive Gentests zu verzichten, reiche nicht aus. Notwendig seien dauerhaft wirksame gesetzliche Regelungen.

„Der Gesetzgeber darf es nicht zulassen, dass Kranken- und Lebensversicherungen den Anspruch erheben, Gentest-Ergebnisse ihrer Kunden zu erhalten. Eine anders geartete Regelung hätte zwangsläufig zur Folge, dass aus Angst vor versicherungsrechtlichen Nachteilen diese wichtige Diagnostik unterbliebe, ebenso würde das Patient-Arzt-Verhältnis in unerträglicher Weise belastet“, sagte der Ärztepräsident.

Hoppe fügte hinzu, dass nach den Richtlinien der BÄK Veranlassung, Interpretation und Übermittlung der Befundergebnisse von Gentests immer unter der Verantwortung entsprechend qualifizierter Ärzte stehen sollten. Es sei deshalb sehr zu begrüßen, wenn auch der Gesetzgeber diesen Arztvorbehalt bei genetischen Untersuchungen im Gesetz festschreibe.

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