Frist soll verlängert werden

Eine Novelle zum österreichischen Fortpflanzungsmedizingesetz soll eine deutliche Verlängerung der zulässigen Aufbewahrungsfrist für durch In-vitro-Fertilisation entstandene entwicklungsfähige Zellen ermöglichen.

Bundesgesetzblatt
BIZEPS

Bisher mussten die Embroynen nach längsten einem Jahr vernichtet werden. Die Novelle soll diese Frist auf zehn Jahre ausdehnen. Eine entsprechende Regierungsvorlage soll am 1. Dezember 2004 im Justizausschusses des Parlaments behandelt werden.

Laut ORF-ON soll folgender Text in der Novelle enthalten sein: „Samen, Eizellen sowie Hoden- und Eierstockgewebe dürfen nur … bis auf Widerruf oder bis zum Tod der Person, von der sie stammen, aufbewahrt werden. Entwicklungsfähige Zellen dürfen nur bis auf Widerruf der Frau, von der die Eizellen stammen, oder bis zum Tod eines der Ehegatten oder Lebensgefährten, höchstens jedoch zehn Jahre … aufbewahrt werden.“ (Mit entwicklungsfähigen Zellen sind Embryonen gemeint.)

Die von den Kritikerinnen und Kritikern immer befürchtete Lockerung der Forschungsmöglichkeiten dürfte nun auch Österreich erfassen. Am 28. November 2004 hat die Schweiz mit Zweidrittelmehrheit für ein sehr offenes Stammzellenforschungsgesetz ausgesprochen.

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