Drei von fünf Behindertenparkplätzen sind falsch besetzt

ARBÖ-Appell an mehr Gesetztestreue vor langen Einkaufssamstagen

Broschüre für behinderte Fahrer
ARBÖ

Drei von fünf Behinderten-Parkplätze sind von Nicht-Behinderten blockiert. Dieses alarmierende Ergebnis hat eine empirische Stichprobe des ARBÖ in Wien und Niederösterreich ergeben. „Auch wer sich unberechtigterweise nur kurz draufstellt, bricht das Gesetz“, gibt ARBÖ-Behindertenberater Roland Hirtl zu bedenken. Der ARBÖ apelliert an die Autofahrer, generell mehr Rücksicht auf Autofahrer mit Körperbehinderung zu nehmen, speziell an den langen Einkaufssamstagen vor Weihnachten.

„Der Missbrauch von Behindertenparkplätzen durch nicht berechtigte Fahrzeuge stellt für Autofahrer mit Körperbehinderung ein enormes Hindernis und damit das mit Abstand größte Ärgernis dar“, weiß der ARBÖ-Behindertenberater und Rollstuhlfahrer Roland Hirtl aus eigener Erfahrung sowie aus seiner Beratungspraxis. Auch eine Leserbefragung des ARBÖ-Klubjournals Freie Fahrt und die aktuelle Stichprobe bestätigen das.

In einer gemeinsamen Aktion von ORF („Gut beraten Österreich“), dem Behinderten-Ombudsmann der Niederösterreichischen Nachrichten (NÖN), Günther La Garde und dem ARBÖ soll erreicht werden, dass auf den eigens dafür reservierten Parkplätzen tatsächlich nur die speziell berechtigten Fahrzeuge parken.

Die Ausgangslage ist laut ARBÖ-Stichprobe, die im November in der Shopping City Süd (SCS) und in Wien (Mariahilferstrasse, Krottenbachstrasse) durchgeführt wurde, schlimmer als vermutet: 60 Prozent der Behinderten-Parkplätze sind falsch und nur 40 Prozent korrekt besetzt!. Aufhorchen lassen zwei Detail-Ergebnisse: die meisten Falschparker gibt es an Freitagen und es macht einen großen Unterschied, ob die Behinderten-Parkplätze rechtlich richtig ausgeschildert sind.

Bei der Falsch-Besetzung von Behindertenparkplätzen gibt es tageweise Schwankungen. Gerade an einkaufsstarken Tagen sind Behindertenparkplätze häufig von Nicht-Befugten verparkt, wobei die Situation – etwa in der SCS – besonders an den Freitagen drastisch ist.

Es macht einen großen Unterschied, ob die Behindertenparkplätze rechtlich richtig beschildert sind oder nicht. Ein rechtlich korrekter Behindertenparkplatz zeigt nicht nur einen stilisierten Rollstuhlfahrer in einem blauen Kreis, sondern ist auch noch mit einem „Halten- und Parken Verboten“-Schild ausgestattet. Wer hier ohne Behindertenausweis parkt, riskiert eine Strafe von mindestens 29 Euro und kann obendrein abgeschleppt werden, was sehr viel mehr kostet.

Vor manchen Einkaufs-Tempeln werden Behindertenparkplätze nur mit dem stilisierten Rollstuhlfahrer markiert, ohne das „Halten- und Parken Verboten“-Schild. „Das ist nur eine halbe Lösung, denn die Polizei kann hier nicht strafen“, bedauert Roland Hirtl. „Einkaufsketten, die für ihrer zahlenden Kundschaft mit Körperbehinderung ein Service bieten wollen, müssen rechtliche korrekt bezeichnete Behindertenparkplätze schaffen und nicht nur halbherzige Scheinlösungen.“

Für den ARBÖ-Behindertenberater ist es umgekehrt auch selbstverständlich, dass sich nur jene Autofahrer mit Behinderung in die reservierten Parkzonen stellen, die einen korrekten Behindertenausweis besitzen. Hirtl: „Behindertenausweis ist nicht Behindertenausweis. Nur wer einen Behindertenausweis nach § 29 b der Straßenverkehrsordnung besitzt und ihn gut sichtbar ins Fahrzeug legt, darf parken.“ Sonstige Behindertenausweise, wie sie manche Städte oder Gemeinden ausstellen, kommen dafür nicht in Frage.

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24 Kommentare

  • Ich habe in meinen 20ig Jahren als Rollstuhlfahrer schon sehr viel erlebt. Sehr viele, positive, nette, hilfsbereite Leute kennengelernt und als Musiker im Rollstuhl mein Leben bestmöglich gestaltet. Über die wenigen charakterlosen Egoisten, die nur an sich selbst denken und mir somit das Leben erschweren, möchte ich nicht urteilen. Es gibt einen Spruch. SIE STEHEN AUF MEINEM PARKPLATZ – MÖCHTEN SIE AUCH MEINE BEHINDERUNG ??? Mit freundlichen Musikantengrüßen. An die vielen Fans und hilfsbereiten, freundlichen Menschen.

  • Im Grunde begebe ich mich ja nicht auf das Niveau von Menschen, die denken, immer bevorzugt behandelt werden zu müssen. Aber was manche hier vom Stapel lassen, ärgert bestimmt nicht nur mich. Liebe Rollstuhlfahrer,
    es gibt auch gehbehinderte Personen denen man es nicht gleich ansieht, weil sie a) starke Schmerzmittel nehmen ( und ich meine nicht Paracetamol 🙄) und b) vielleicht unter Schmerzschüben leiden. Ausserdem gibt es auch andere Beeinträchtigungen die nichts mit Körperbehinderungen zu tun haben, und die trotzdem das Recht auf einen Behindertenparkplatz haben! Also, wenn hier schon mit zweierlei Maß gemessen wird, dann bin ich mal so frech und behaupte, ihr Rollifahrer habt wenigstens keine Schmerzen, ihr könntet auch leicht weiter hinten parken. 🤔

    • Wenn sie sojemand sind, dann haben sie auch bestimmt einen Behindertenausweis und die Genehmigung dort zu parken. Es dürfen nicht nur Rollstuhlfahrer auf so einen Parkplatz parken sondern jeder mit einem Parkausweis für Behinderte. Wenn sie so einen Ausweis nicht haben, dann können meiner Meinung nach die Strafen gar nicht hoch genug sein.

  • Ständig muss ich feststellen das immer auf den Behinderten Parkplatz von NICHT behinderte personen benützt wird und ob der Ausweis noch seine Gültigkeit hat sollte unbedingt kontrolliert werden !
    Dankeschön mit freundlichen grüßen Frau Aitzetmuller Wels besitze selbst einen Ausweis

  • War in Wels am 16.9.2016 -Parkplatz Gkk habe selbst einen behintertenausweiss und war so was von schockiert jeder zweite hat den Behintertenparkplatz benützt ohne Ausweis 👎🏿

  • In meinem Umfeld gibt es Personen, die mit Behinderten-Ausweisen von Freunden und Verstorbenenen unterwegs sind – ist das gerechtfertigt?
    Oder jene, die behaupten, dass sie behinderte Personen befördern und deshalb auch einen Behindertenparkplatz benützen können ist das richtig? Warum ist so ein Missbrauch überhaupt möglich – wird hier einfach zu wenig kontrolliert?

  • Es gibt ein Detektei, die – allerdings nur solche auf das betreffende KFZ-Kennzeichen reservierte – Behindertenparkplätze KOSTENLOS überwacht und die Falschparker mit Anzeigen und Besitzstöungsklagen verfolgt, so daß sie sich das schnell abgewöhnen. Siehe http://www.ferox.at

  • ICH KENNE IN GANZ KAENTEN NUR EINEN BEHINDERTEN PARKPLATZ DER IMMER FREI IST UND NICHT VON IGNORANTEN VERPARKT IST!!DER PARKPLATZ BEFINDET SICH BEIM SPAR IN BODENSDORF AM OSSIACHERSEE GANZ HINTEN IN DER LETZTEN ECKE DES PARKPLATZ!! MAN MÜSSTE ALSO ALLE GANZ GANZ WEIT WEG ANLEGEN!!DIE BEHINDERTEN MÜSSTEN MIT DEN VOLLTRO…. NICHT STREITEN !!TUT MIR LEIT ABER ICH KANN MICH BEI DEM TEMA NUR AUFREGEN!!ICH WÜNSCHE JEDEN DER SO EINEN PARKPLATZ ZUUNRECHT BESETZT SOLLTE EINMAL FÜR EIN MONAT MIT GEBROCHENEN BEINEN IM ROHLLSTUHL SITZEN!!ICH ÜBERNHME DAS BRECHEN GERNE!

  • es ist traurig wie leute die einen behindertenparkplatz besetzen sehr oft alls selbstverständlich sehen!sie glauben sie haben nichts falsch gemacht da sie ja nur kurz (5 bis 10 min.) parken!

  • Der Artikel ist SUPER! Mein Sohn ist auch im Besitz eines §29b Ausweises, wenn ein Behindertenparkplatz von einem Auto verstellt ist das keinen Ausweis in der Scheibe hat, ruf ich 133 sag ich möchte Anzeigen und sie sollen bitte gleich einen Abschleppwagen mitschicken. Die Polizei handelt immer sehr schnell und ich denke wenn mehr §29b Besitzer sich trauen würden das zu tun, dann wären die Parkplatze nicht dauernt von Ignoranten verparkt.

  • ja steffen!! was soll man auf solch eine aussage nur antworten?alleine die formulierung deines textes „diese behinderten“ lässt darauf schließen, dass du mit deinem leben nicht sehr zufrieden scheinst. gerade in der zeit wo du dir im supermarkt ein brötchen kaufst, kann es sein dass gerade in dem moment, ein rollstuhlfahrer der diese parkplatz benötigt. dann muss man den rollstuhl erst aus dem auto schaffen sich reinsetzen und dann kann man erst loslegen, wärend du auf die schnelle dir deine snacks besorgst. ich wünsche dir, dass du niemals in die situation kommst jemals einen rollstuhl benutzen zu müssen, denn sonst würdest du mehr mitgefühl für deine umwelt entwickeln. also dann netter geschäftsmann alles gute für dich und lass dir dein brötchen schmecken.

  • Tut mir Leid das meine Meinung so weit ab fällt, aber es ist eine Frechheit das diese Behinderten immer die besten Parkplätze bekommen. Mein Beruf bringt es mit sich, nur auf Akse zu sein in den Kurzen Pausen die ich habe gönne ich mir gerne mal Produkte aus dem Supermarkt. Wo ich parke. Natürlich auf Behindertenparkplätzen, die sind immer frei und so zentral das ich mich nicht mit einer Lästigen Parkplatzsuche verausgaben muss! Ich fordere spezielle Parkplätze für Geschäftsleute. das wäre im Vergleich zu Behindertenparkplätzen nur all zu fair.

  • Rund um öffentl. Gebäude (Ämter, …) werden Behindertenparkplätze gerne von behinderten Bediensteten dieser Gebäude benützt. Für behinderte Besucher ist es dann schwierig freie Parkplätze zu finden. Eine problem. Situation findet man in Linz rund um den Hbf. Hier wurde das neue LDZ (Amt OÖ LR) eröffnet, indem viele Behinderte arbeiten. Die Tarife der dazu errichteten Tiefgaragen wurden „aus Gründen der Gleichberechtigung“ für Behinderte genau so teuer (€ 54,–/mtl.) gestaltet. Diese parken daher großteils auf den umliegenden Behindertenparkplätzen und Kurzparkzonen, die dadurch dauerhaft besetzt sind.

  • @ Mag.Adler: Sehr geehrter Herr Mag. Adler. Es freut mich zu lesen, dass sie nicht „grundsätzlich“ gegen Behindertenparkplätze sind. Ich frage mich aber dennoch, wie sie zu der Annahme kommen, dass „noch dazu ein Baumarkt, der tendenziell eher nicht von älteren, gebrechlicheren, gehbehinderten Personen frequentiert wird“?

    In einem Baumarkt gibt es auch andere Dinge zu kaufen, als Materialien mit denen man(n) gleich ein ganzes Haus baut. Es gibt durchaus Menschen mit Behinderungen, die häufig einen Baumarkt aufsuchen. Wenn sie schreiben, dass zwei Behindertenpärplätze durchaus auf Verständnis bei den nicht behinderten Autofahren stoßen würde, so bestätigen sie damit meine täglichen Diskussionen mit Menschen, die auf meinem Behindertenparkplatz „eh nur mal schnell“ parken.

    Diese Ahnungslosigkeit und stark ausgeprägte Egoismus ist erschreckend! Der Sinn eines Behindertenparkplatze ist es ja frei zu sein, bis jemand kommt der ihn benötigt. Als ich eine Dame fragte, warum Sie auf meinen Behindertenparkplatz steht antwortete sie: „Weil er frei war“. Es geht nicht um Verständnis sondern um eine Notwendigkeit. Sollten sie bez. der Notwendigkeiten noch Fragen haben, stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.

  • Ich bin nicht grundsätzlich gegen Behindertenparkplätze, aber ich fühle mich auch des öfteren „gefrotzelt“, wenn (wie vor kurzem selbst erlebt) vor einem Baumarkt 8 (!!!) Behindertenparkplätze vorhanden sind (alle unbenutzt), während alle anderen Parkplätze besetzt sind (siehe Bau Max Brünner Strasse).

    Nicht behinderte Fahrzeuglenker hätten sicher Verständnis, wenn es 2 oder 3 Behindertenparkplätze vor dem Geschäft (noch dazu ein Baumarkt, der tendenziell eher nicht von älteren, gebrechlicheren, gehbehinderten Personen frequentiert wird) gibt, aber bei 8 freien Behindertenparkplätzen fragt man sich doch: Warum soll ich mich da nicht hinstellen, so lange 2 Plätze für Behinderte frei bleiben?

    Und ein weiterer Punkt (der schon erwähnt wurde), sind Personen, die anscheinend zu leicht zu einem §29-b-Ausweis kommen. Des öfteren beobachte ich Personen mit so einem Ausweis, die keinerlei körperliche Gebrechen haben (ansonsten könnten sie ja wohl kaum schwere Pakete aus den Einkaufshäusern tragen) oder behinderte Personen mit sich führen.

  • Sehr geehrte §29b Ausweis Besitzer, auf Parkplätzen wo nur ein blaues Rollstuhlzeichen am Boden markiert ist aber keine Halte- und Parkverbots-Verkehrszeichen aufgestellt wurde, können alle Verkehrsteilnehmer Parken oder Halten. Mit freundlichen Grüßen Roland Hirtl, ARBÖ-Behindertenberatung

  • Was mir speziell in Wien auffällt, sind die zeitlich befristeten Behindertenparkplätze. Da gibt es Befristungen bis 15h, 17h, 18h … Dürfen Behinderte nur untertags Auto fahren?

  • Natürlich ärgert es auch mich, wenn nicht behinderte Autofahrer auf einem Behindertenparkplatz stehen, aber was mich mindestens genauso ärgert ist, dass viele Menschen, die absolut gut gehen und aussteigen können, einen Ausweis nach §29b besitzen. Auch der CLUB MOBIL hat bereits seit Jahren angeregt, zwei verschiedene Ausweise auszustellen: Einen für Rollstuhlfahrer, die einen breiten Parkplatz zum Aussteigen benötigen und einen für die gehende Bevölkerung, mit welchem kostenlos auf normalen Parkplätzen geparkt werden kann. Denn warum outet sich jeder Gehbehinderte mittels „Rollstuhl“? Müsste dann nicht auch jeder Brillenträger eine Blindenschleife tragen?

  • Die Behindertenparkplätze geören überprüft. Es kann sich ja jeder hinstelllen, zumindest bei den Kaufhäusern, niemand kontrolliert.

  • Das Problem der Falschparker gibt es nicht nur in Österreich. In Deutschland ist es mindestens genauso schlimm. Gerade an den meist genannten Tagen, bestimmte Straßen, Plätze oder Viertel ist es besonders extrem. Bis dann mal die Verkehrsaufsicht auftaucht oder gar die Polizei, hat man entweder die Nase voll vom Warten oder Suchen oder den Termin versäumt bzw. man kommt zu spät. Die Ausreden sind immer die gleichen- nur 2 Minuten, Ausweis vergessen, muß auf den oder die Behinderte warten, was oft nicht stimmt. Keiner möchte die Behinderung haben, niemanden wird sie gewünscht, aber endlich wieder mehr Rücksichtnahme auf die „Schwachen“ der Gesellschaft wäre angebracht und das nicht nur zur Weihnachtszeit. Strafe alleine nutzt nichts. Solange die Rücksichtnahme auf den Nächsten zu kurz kommt, ändert sich am Verhalten der Menschen nicht viel. Ein herzliches Grüß Gott aus Bayern (PS: Meine Frau ist blind)

  • Bin berufstätig und kann auch nur Freitag nachmittag bzw. Samstag einkaufen. Besonders in den einkaufsmäßig interessanten Zonen (1. Bezirk, Mariahilferstr., …) gibt es wenige und dann oft personalisierte Plätze. Bei der Stadt Wien habe ich angeregt:
    – auf alle Fälle mehr Behindertenparkplätze schaffen
    – in der Weihnachtszeit temporäre zusätzliche Plätze z.B. an den Stichstraßen zur Kärtner Straße
    – die vorhandenen Plätze auch regelmäßig kontrollieren lassen (es nützt mir nichts, wenn ich zu einem unberechtigt verparkten Platz komme und dann anrufe und 1-2 Stunden warte, bis das Fahrzeug entfernt wurde; das muss präventiv gemacht werden. Wenn die Parksünder wissen, dass die Chance boch ist, dass sie ECHT ABGESCHLEPPT werden, überlegen sie es sich auch, dort zu parken.)

  • Ich beobachte in Wien seit eineinhalb Jahren, daß sich vermehrt nichtbehinderte Autofahrer daran halten, nicht auf Behindertenparkplätzen zu parken. Verschärft hat sich die Situation in Wien wieder, weil die meisten Behindertenparkplätze nur mit persönlichem Kennzeichen versehen sind, auf denen alle anderen § 29b-Ausweisbesitzer NICHT parken dürfen.

  • Nicht nur das unberechtigte Parken auf Behindertenparkplätzen führt dazu, dass diejenigen die auf einen solchen extrabreiten Parkplatz angewiesen wären (z.B. Rollstuhlfahrer) oft keinen freien geeigneten Parkplatz mehr finden, sondern auch die Tatsache, dass es immer mehr Inhaber eines §29-b-Ausweises gibt. Ein Großteil davon sind mobilitätseingeschränkte Senioren, die auch einen normalen Parkplatz benutzen könnten.
    Der Andrang um §29-b-Ausweise ist deshalb so groß weil sich dadurch nicht nur beim Parken Vorteile ergeben, sondern auch viele finanzielle Vorteile an diesen Ausweis gebunden sind (z.B. Gratis-Vignette, Steuervergünstigungen, etc).
    Da viele Ausweisinhaber gar nicht wissen, dass sie auch in Kurzparkzonen auf normalen Parkplätzen gebührenbefreit parken können, hat der Verband der Querschnittgelähmten (VQÖ) schon mehrmals angeregt, dass §29b-Ausweis-Inhaber ein Informationsblatt erhalten sollen, wo sie gesondert auf die damit verbundenen Rechte und Pflichten hingewiesen werden. Insbesondere der Hinweis, dass normale Parkplätze zu benützen sind, sofern einem das möglich ist, sollte darin enthalten sein. So würde für jene Personen, die beim Ein- und Aussteigen behinderungsbedingt viel Platz brauchen, mehr Behindertenparkplätze frei bleiben.
    Um dem zunehmenden Mangel an Behindertenparkplätzen entgegezuwirken, hat der VQÖ hat auch schon bereits vor Jahren vorgeschlagen, dass es zwei unterschiedliche Kategorien von Ausweisen für AutofahrerInnen mit Behinderung geben soll: Einen Ausweis, der zum Parken auf den breiteren Behindertenparkplätzen berechtigt und einen anderen Ausweis für jene Personen, die zwar ebenfalls mobilitätseingeschränkt sind, aber denen ein normaler Parkplatz zuzumuten und die mit dem Ausweis gebührenbefreit parken dürfen.

  • Leider hilft dieser Ausweis gar nichts auf so genannten privaten Parkplätzen wie z.B. beim Kika – Alle 3 Behindertenparkplätze waren durch nicht gekennzeichnete Autos besetzt. Nach Aussage der Polizei kann diese nichts unternehmen, da dies eben ein privater Parkplatz ist. Kika selbst müßte die Autos abschleppen lassen und auch bezahlen und danach von den Autobesitzern das Geld einfordern. Tun sie aber natürlich nicht. Somit kann sich jeder in diese gekennzeichneten Plätze reinstellen und wir – behinderte Menschen-haben wieder das Nachsehen.