„Behinderten Menschen in Österreich ist mit schönen Worten nicht geholfen“

Sozialministerium hält weiterhin an zahnlosem Entwurf des Bundesbehindertengleichstellungsgesetzes fest

Klaudia Karoliny
Klaudia Karoliny

Nicht abbringen von seinem Kurs, den jetzigen Entwurf des Behinderten-Gleichstellungsgesetzes ehestens in Kraft treten zu lassen, will sich das Sozialministerium.

In einer Presseaussendung beruft sich Sozialminister Haupt auf die Tatsache, dass die Österreichische Arbeitsgemeinschaft für Rehabilitation (ÖAR), der Kriegsopferverband (KOBV) und der Österreichische Zivilinvalidenverband (ÖZIV) am Entstehungsprozess dieses Gesetzesentwurfes maßgeblich miteingebunden waren und meint: „Immerhin sei der Entwurf bis dato so ‚gut‘, dass ihn die großen Behindertenorganisationen mittragen.“

Das Aktionsbündnis „Österreich für Behindertenrechte“, dem sich inzwischen knapp 40 Behindertenorganisationen und auch etliche Mitglieder jener Organisationen, die am Entstehungsprozess des Entwurfes beteiligt waren, angeschlossen haben, sieht das allerdings anders: „Behinderten Menschen in Österreich ist mit schönen Worten nicht geholfen. Sie benötigen gute, wirksame Gesetze mit einklagbaren Rechten, die in allen Bereichen des Lebens Benachteiligungen verhindern“, erklärt die Sprecherin des Aktionsbündnisses, Klaudia Karoliny.

Dies ist nach Meinung des Aktionsbündnisses und der darin vertretenen Organisationen zur Zeit nicht gegeben. „So könnte beispielsweise die Entscheidung, die Regelung der Barrierefreiheit weiterhin den Ländern zu überlassen, zur Folge haben, dass es noch Jahre dauert, bis es hier zu einer österreichweiten Einigung kommt. Auch die Anerkennung der Gebärdensprache sowie konkrete Regelungen im Bereich Bildung fehlen noch in diesem Gesetzesentwurf“ kritisiert Karoliny.

„Wir wollen lieber ein Gesetz, das eine wirkliche Chance auf Gleichstellung von Menschen mit Behinderung ermöglicht und etwas später in Kraft tritt, als ein schon jetzt gültiges Gesetz, das noch nicht ausgereift ist und kaum spürbare Verbesserungen im Alltag von Menschen mit Behinderung bringt.“, so Karoliny.

„Die Erfahrungen anderer europäischer Staaten haben gezeigt, dass ein Gleichstellungsgesetz, das in vielen Bereichen nachjustiert werden muss, viele verlorene Jahre für die Rechte von Menschen mit Behinderung/en bedeutet.“, erklärt Karoliny.

„Viele Betroffene und Mitglieder von Behindertenorganisationen sind noch gar nicht ausreichend darüber informiert, was in dem Entwurf eigentlich steht und welche Auswirkungen das Inkrafttreten des vorliegenden Gesetzesentwurfes hätte, bzw. was von diesem Gesetzesentwurf nicht zu erwarten ist. Sich jetzt darauf zu berufen, dass einige VertreterInnen der größten Behindertenorganisationen bei der Erarbeitung des Entwurfes miteingebunden wurden und mit diesem Argument ein möglichst rasches Inkrafttreten des Entwurfes zu forcieren, ist wirklich sehr fragwürdig“, meint Karoliny.

„Wir hoffen, dass nun ein konstruktiver Dialog aller Beteiligten zustande kommt, der im Interesse aller Menschen mit Behinderung ein Gleichstellungsgesetz bringt, das seinen Namen auch verdient“ meint Karoliny abschließend.

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