Behindertengleichstellungsgesetz: Verwirrung in der Wirtschaftskammer offensichtlich

Über die noch strittigen Punkte im Entwurf zum Behindertengleichstellungsgesetz gibt es innerhalb der Wirtschaftskammer offenbar unterschiedliche Meinungen.

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Dr. Klaus Voget, Präsident des Österreichischen Zivil-Invalidenverbandes (ÖZIV), zeigt sich erstaunt: „Während der stellvertretende Generalsekretär der Wirtschaftskammer, Reinhold Mitterlehner, Übergangsfristen von zehn Jahren für die Beseitigung baulicher Barrieren verlangt und das Verbandsklagerecht ablehnt, spricht sich Wirtschaftskammerpräsident Leitl dafür aus, sich an den besten rechtlichen Standards anderer europäischer Länder zu orientieren. Das ist ein krasser Widerspruch, der mir unverständlich ist,“ so Voget, „denn die Ausgestaltung der Gleichstellungsgesetze vieler anderer europäischer Staaten geht wesentlich weiter als der österreichische Entwurf.“

Voget mahnt vor allem das Verbandsklagerecht ein, das eine wesentliche Voraussetzung für das Gleichstellungsgesetz sei: „Das Verbandsklagerecht ist unbedingt notwendig. Ein Einzelner mit beschränkten Mitteln kann doch gar nicht gegen einen übermächtigen Großbetrieb oder gegen die Republik vorgehen.“

Eine Übergangsfrist von zehn Jahren für die Beseitigung baulicher Karrieren hält Voget für viel zu lang. Man müsse sich vor Augen führen, was das bedeute, so Voget, nämlich dass Menschen mit Behinderungen für weitere zehn Jahre z.B. durch unüberwindliche Treppen, fehlende Orientierungsmöglichkeiten oder zu enge Türen behindert und damit von der Teilnahme am öffentlichen Leben ausgeschlossen würden.

Abschließend meint Voget: „Wie soll man je zu einer Einigung im Ministerrat kommen, wenn sich einzelne Sozialpartner nicht einmal intern einig sind? Ich hoffe, die Wirtschaftskammer gibt ihre strikte Abwehrhaltung auf und folgt dem Vorschlag ihres Präsidenten Leitl, sich an den besten Vorbildern in Europa zu orientieren.“

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