Huainigg: Schweizer Gleichstellungsgesetz zeigt Wirkung

Verbandsklage führte nicht zu Klagsflut

Franz-Joseph Huainigg
ÖVP

Auf Initiative des Behindertensprechers der ÖVP-Wien Prof. Mag. Franz Karl war diese Woche aus Bern die Leiterin der Fachstelle für Gleichstellungsfragen Egalité Handicap, Dr. Caroline Hess-Klein, zu Gast, um über die Erfahrungen mit dem Schweizer Behindertengleichstellungsgesetz (BehiG) zu referieren.

ÖVP-Behindertensprecher Abg. Dr. Franz-Joseph Huainigg begrüßt diese wichtige Diskussion, „die zeigt, dass sich die ÖVP aktiv mit dem Thema Gleichstellung von behinderten Menschen auseinander setzt“.

Die Schweiz ist uns in Sachen Gleichstellung einen Schritt voraus. Seit 1.1.2004 ist das Behindertengleichstellungsgesetz der Schweiz in Kraft. „Wir müssen aus den positiven und negativen Erfahrungen lernen und diese in den derzeitigen Gesetzeswerdungsprozess einbringen, um ein Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz (BGStG) zu erarbeiten, das den Alltag behinderter Menschen erheblich verbessert“, sagte Huainigg. Auch in der Schweiz sei die Ausarbeitung ein schwieriger Prozess gewesen und rückwirkend betrachtet hätten mache Punkte sicherlich besser geregelt werden können.

„Erste positive Aspekte zeigten sich bereits beim barrierefreien Bauen.“ Obwohl die Bauordnungen ähnlich wie in Österreich nicht in die Kompetenz des Bundes fallen, sondern den Kantonen obliegen, habe das Schweizer BehiG Auswirkungen auf das barrierefreie Bauen in den einzelnen Landesteilen.

„Selbst wenn es keinen Konsens gibt, die Kompetenz für barrierefreies Bauen durch eine Verfassungsbestimmung im BGStG an den Bund abzugeben, werden die Länder mittelfristig nicht umhin kommen, das barrierefreie Bauen durch Landesbestimmungen zu regeln“, so der ÖVP-Behindertensprecher. Wichtig sei, dass durch eine Artikel 15 a B-VG Vereinbarung barrierefreies Bauen österreichweit vereinheitlicht wird.

„Ein wichtiges Instrument des Schweizer Behindertengleichstellungsgesetzes ist die Verbandsklage, die die Rechtsumsetzung beschleunigt und sicher stellt.“ Im Sinne der Betroffenen sei ein gänzlicher Verzicht auf die Verbandsklage auch in Österreich schwer vorstellbar, da durch ihre bloße Existenz Adaptierungen rascher geplant und umgesetzt werden, so der ÖVP-Behindertensprecher.

„Die Erfahrungen in der Schweiz und in Deutschland zeigen, dass die Angst vor einer Klagsflut vollkommen unbegründet ist.“ In der Schweiz habe es seit in Kraft treten des Behindertengesetzes zwei Verbandsklagen gegeben und auch in Deutschland sei die Situation ähnlich.

Mehrfach betont habe Dr. Caroline Hess-Klein den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit. „Für die Effektivität des Bundes-Behindertengleichstellungsgesetzes ist wichtig, dass das Gesetz eine breite Unterstützung hat“, sagte Huainigg. Notwendig seien daher sinnvolle und mit gutem Augenmaß gestaltete Zumutbarkeitsbestimmungen und Übergangsfristen. „Hier muss am Entwurf zum BGStG noch erheblich gefeilt werden.“

Huainigg ist jedoch zuversichtlich, dass das Gleichstellungspaket der Bundesregierung einen wesentlichen Beitrag zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderung leisten werde.

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