Deutschland: Anhörung zu Spätabtreibung belegt Handlungsbedarf

Bei der Anhörung waren sich nach Informationen von Hüppe praktisch alle Sachverständigen einig, dass die Beratung Schwangerer vor Beginn der Pränataldiagnostik und nach Vorlage eines Befundes dringend verbessert werden muss.

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Die am 16. Februar 2005 durchgeführte Anhörung des Familienausschusses des Deutschen Bundestages zum Thema Spätabtreibungen belegt nach Ansicht des Beauftragte der CDU/CSU-Bundestagsfraktion für die Belange der Menschen mit Behinderungen, Hubert Hüppe, den Handlungsbedarf in diesem Bereich.

„Gegen die menschenunwürdige Praxis der Abtreibung lebensfähiger Kinder nach Pränataldiagnostik muss dringend etwas unternommen werden. Damit Ärzte nicht aus Furcht vor Haftung für die Geburt eines behinderten Kindes vorsichtshalber zur Abtreibung beraten, muss jedenfalls die ärztliche Haftung für das „Kind als Schaden“ beseitigt werden. Dies hat die Vorsitzende Richterin am Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen Schimmelpfeng-Schütte überzeugend dargelegt“, erklärte Hubert Hüppe nach der Anhörung des Bundestagsausschusses.

Bei der Anhörung waren sich nach Informationen von Hüppe praktisch alle Sachverständigen einig, dass die Beratung Schwangerer vor Beginn der Pränataldiagnostik und nach Vorlage eines Befundes dringend verbessert werden muss.

„Angesichts der Tötung lebensfähiger behinderter Kinder wirkte geradezu gespenstisch, wie von Seiten der SPD jeder Ansatz einer Verbesserung mit Kampfparolen torpediert wurde. So wurde die Überlegung einer Beratungspflicht sofort als ‚Zwangsberatung‘ diffamiert. Dies lässt erahnen, welchen Widerstand die SPD der Verbesserung des Lebensschutzes behinderter Ungeborener entgegensetzen wird“, meint Hubert Hüppe.

Dass ein behindertes Kind eine „Schadensquelle“ ist und dass seine Tötung bis unmittelbar vor der Geburt „rechtmäßig“ ist, stelle eine Diskriminierung dar, die mit Artikel 3 des Grundgesetzes unvereinbar ist.

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