Ober- und Niederösterreich und Vorarlberg verabschieden Antidiskriminierungsgesetz

In den letzten beiden Wochen wurden sowohl in Ober- und Niederösterreich, als auch in Vorarlberg das Antidiskriminierungsgesetz im Landtag beschlossen.

Justitia
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Bisher liegt nur der oberösterreichische Gesetzestext online und damit öffentlich zugänglich vor. Aufgrund der Einspruchsmöglichkeit des Bundes gegen Landesgesetze kann es noch bis zu zwei Monaten dauern, bis die Gesetze veröffentlich werden und damit anwendbar sind.

Der oberösterreichische Entwurf zeichnet sich durch seine Übersichtlichkeit aus. Diskriminierung im oder beim Zugang zum Landesdienst sowie Diskriminierung beim Zugang zu Dienstleistungen und Gütern, die das Land und die Gemeinden der Öffentlichkeit zur Verfügung stellen, sind verboten. Ausdrücklich sind hoheitliches und privatwirtschaftliches Handeln des Landes und der Gemeinden umfasst.

Die in den beiden Antidiskriminierungsrichtlinien vorgesehene Beweislastverschiebung zugunsten der Opfer wurde im Gegensatz zum Gleichbehandlungsgesetz des Bundes richtlinienkonform umgesetzt.

Aus Sicht der Zivilgesellschaft ist lediglich die mangelhafte Einbeziehung von Nichtregierungsorganisationen und die phantasielose Antidiskriminierungsstelle zu bemängeln.

Die Regelung des § 14 („Diese Aufgaben sind von der Leiterin oder vom Leiter der Antidiskriminierungsstelle vorrangig gegenüber anderen dienstlichen Verpflichtungen wahrzunehmen.“) lässt offen, ob überhaupt eine Person ausschließlich für diese Stelle abgestellt wird.

§ 15 befasst sich mit dem sozialen Dialog. So soll „das Land geeignete Maßnahmen zur Förderung des Dialogs zwischen Land, Gemeinden und sachlich in Betracht kommenden Nichtregierungsorganisationen zu treffen.“

Diese Aufgabe ist wiederum in erster Linie von der Antidiskriminierungsstelle wahrzunehmen.

Fazit: Das oberösterreichische Antidiskriminierungsgesetz setzt die zentralen Punkte der Richtlinie um und vermeidet jegliche Hierarchisierung (Ungleichbehandlung der verschiedenen Diskriminierungsgründe). Die Zivilgesellschaft und die Antidiskriminierungsstelle des Landes wurden aber nur rudimentär eingebaut.

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