Keine Verankerung des Menschenrechts auf Bildung im Behindertengleichstellungsgesetz!

Der heute im Ministerrat beschlossene Entwurf zum Behindertengleichstellungsgesetz bringt im Bereich Bildung für behinderte Menschen und deren Angehörige keinerlei Verbesserungen.

Irmgard Kurz
BIZEPS

„Das Recht auf Integration im vorschulischen Bereich und nach der Schulpflicht ist weiterhin gesetzlich nicht verankert. Eltern werden noch lange auf die selbstverständliche Integration ihrer Kinder in der Schule um’s Eck warten müssen“, zeigt sich Irmgard Kurz, die Vorsitzende der Elterninitiative Integration: Österreich enttäuscht.

Menschen werden auf Grund ihrer Behinderung weiterhin benachteiligt werden, weil die gemeinsame Erziehung von behinderten und nicht behinderten Menschen noch immer nicht flächendeckend umgesetzt ist. Da auch die Pflichtschulgebäude in Länderkompetenz fallen, wird sich auch an der Barrierefreiheit der Pflichtschulen nichts ändern.

„Die Rahmenbedingungen für Chancengleichheit im Bildungsbereich müssten in die Schulgesetze aufgenommen werden. Bildung ist der Schlüssel zur Teilhabe am Leben und zur Mitbestimmung in der Gesellschaft und muss somit in gleicher Weise behinderten wie nicht behinderten Menschen offen stehen!“ so Kurz abschließend.

Hier beginnt der Werbebereich Hier endet der Werbebereich
Hier beginnt der Werbebereich Hier endet der Werbebereich