Finnland und Luxemburg verurteilt

Finnland und Luxemburg wurden wegen der fehlenden Umsetzung der EU-Rechtsvorschrift gegen Rassendiskriminierung vom Europäischen Gerichtshof verurteilt.

Europäischer Gerichtshof
Cédric Puisney

Wie die kobinet-nachrichten erfuhren, hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) entschieden, dass die Länder Finnland und Luxemburg gegen EU-Recht verstoßen, weil sie die europäische Richtlinie 2000/43/EG, die Diskriminierung auf Grund der Rasse oder ethnischen Herkunft verbietet, noch nicht zur Gänze in nationales Recht umgesetzt haben.

Die Mitgliedstaaten der EU hätten diese Richtlinie bis zum 19. Juli 2003 umsetzen sollen – mit Ausnahme der 10 neuen Mitgliedstaaten, die zum Beitritt am 1. Mai 2004 entsprechende Rechtsvorschriften zu erlassen hatten. Vladimír Špidla, EU-Kommissar für Beschäftigung, soziale Angelegenheiten und Chancengleichheit, stellte fest: „Die Mitgliedstaaten hatten fast fünf Jahre Zeit, die im Jahr 2000 erlassene EU-Richtlinie in nationales Recht umzusetzen. Ich fordere die säumigen Staaten daher dringend auf, ihren Verpflichtungen in diesem Bereich, der für den Schutz der Grundrechte in der EU entscheidend ist, rasch nachzukommen“.

Die „Rassengleichheits-Richtlinie“ verbietet sowohl direkte als auch indirekte Diskriminierung in einer Vielzahl von Bereichen, zum Beispiel bei der Beschäftigung, Bildung, sozialen Sicherheit und Gesundheitsversorgung sowie beim Zugang zu Waren, Dienstleistungen und Wohnungen. Außerdem sieht sie die Schaffung von Anlaufstellen durch die Mitgliedstaaten vor, die Opfern von Rassendiskriminierung praktische und unabhängige Hilfe anbieten.

Im Fall Luxemburgs wurde ein Gesetzesentwurf zur Umsetzung der Richtlinie im November 2003 dem Parlament vorgelegt, aber noch nicht verabschiedet. In Finnland wurde zwar ein Umsetzungsrechtsakt für den kontinentalen Teil des Landes im Januar 2004 veröffentlicht, doch betrifft dieser nicht die finnischen Ålandinseln, wo ca. 25 000 Menschen leben. Auch Deutschland und Österreich werden wegen Säumigkeit bei der Umsetzung dieser Richtlinie in nationales Recht verklagt.

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