FSW: „Schienen sind nicht erlaubt“

Ein längst überwunden geglaubtes Problem hat sich in letzter Zeit wieder verschärft. Unzureichend ausgerüstete Fahrtendienstfahrzeuge mit Schienen als "Einstiegshilfe" für Rollstuhlfahrer sind im Einsatz und haben schon zu Beschwerden geführt.

Rollstuhlrad teilweise auf einer Schiene
Plansinn

Bei der Sitzung der Wiener Interessensvertretung am 17. März 2005 wurden Beschwerden bezüglich mangelhaft ausgestatteter Fahrtendienstfahrzeuge besprochen. Konkret wurde von BIZEPS eingebracht, dass Unternehmen wieder Fahrzeuge mit Schienen als „Einstiegshilfe“ für Rollstuhlfahrer einsetzen. Diese Erfahrungen wurden auch u.a. von der Selbstbestimmt-Leben-Initiative Wien bestätigt.

Die Leiterin des Fachbereichs Behindertenhilfe des Fonds Soziales Wien (FSW), Anita Bauer, stellte in der Sitzung mehrfach unmissverständlich fest, dass sich an der aktuellen Situation im Fahrtendienstbereich bei den Sicherheitsbestimmungen nichts geändert habe. „Schienen sind nicht erlaubt“, hält die Fachbereichsleiterin fest. Als Einstiegshilfe haben seit Jahren Rampen oder Hebelifte an Fahrtendienstfahrzeugen zu dienen.

„Der Fonds Soziales Wien habe schriftliche Verträge mit den Fahrtendienstunternehmen“, hält Bauer fest und entkräftete damit das Argument, dass das Fehlen von Verträgen den Rückfall in jene prekären Zeiten verursachen würde, in denen Schienen noch erlaubt waren.

Der Fonds Soziales Wien bittet über allfällige Fahrzeuge, die nicht den erforderlichen technischen Standard besitzen, umgehend informiert zu werden, damit rasch Lösungen gefunden werden können.

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