Noch keine Einigkeit über UN-Konvention für behinderte Menschen

Ein kobinet-Artikel von Sabine Häfner.

Flagge Vereinte Nationen
BIZEPS

Auch die fünfte Sitzung des Ad-Hoc-Komitees vom 24. Januar bis zum 4. Februar 2005, das bei den Vereinten Nationen in New York eine Menschenrechtskonvention für behinderte Menschen erstellen soll, brachte noch nicht den erhofften Erfolg für behinderte Frauen. Ob und wie in der Konvention auf die Situation behinderter Frauen eingegangen wird, ist dort noch immer nicht diskutiert worden.

Die Direktorin des Europäischen Behindertenforums (EDF), Carlotta Besozzi, die die Verhandlungen in New York beobachtet hatte, meinte bei ihrem Besuch beim Deutschen Behindertenrat am vergangenen Montag, dass das Thema ‚behinderte Frauen‘ nunmehr für die Sitzung des Ad-Hoc-Komitees im August erwartet werde.

Nachdem vor einem Jahr der erste Entwurf für eine Konvention vorgelegt worden war, waren behinderte Frauen weltweit darüber enttäuscht, dass der Entwurf nicht konkret Bezug auf die Situation von behinderten Frauen nimmt. Denn dadurch besteht die Gefahr, dass Vertragsstaaten Bereiche, in denen behinderten Frauen eine doppelte oder mehrfache Benachteiligung droht, nicht hinreichend berücksichtigen und keine Maßnahmen unternehmen, um die Situation von behinderten Frauen zu verbessern.

Das NETZWERK ARTIKEL 3 und der Sozialverband Deutschland (SoVD) starteten deshalb im vergangenen Jahr die Initiative „Behinderte Frauen in der UN-Konvention sichtbar machen!“ und haben dabei inzwischen europa-, aber auch weltweit Unterstützung gefunden.

Sowohl bei den Mitgliedstaaten der Vereinten Nationen als auch bei den Organisationen behinderter Menschen besteht noch keine Einigkeit darüber, ob und wie die Konvention auf die spezielle Situation von behinderten Frauen Bezug nehmen soll. Die einen favorisieren einen speziellen Artikel zu behinderten Frauen, andere wollen eine „gegenderte“ Konvention und den Bezug auf die Situation von behinderten Frauen quer durch die Konvention, eine dritte Meinung möchte eine Kombination aus beidem und noch immer gibt es auch Staaten, die einen deutlichen Bezug auf behinderte Frauen ablehnen.

Wichtig ist nun, dass zumindest auf europäischer Ebene eine einheitliche Meinung erreicht wird, denn im Ad-Hoc-Komitee spricht die EU für ihre Mitglieder. Eine gute Chance ist dabei auch die Regionalkonferenz, die Großbritannien im Juli zur Vorbereitung der Ad-Hoc-Komitee-Sitzung im August veranstalten wird. Dort müssen die europäischen Staaten davon überzeugt werden, dass wir eine „gegenderte“ Konvention brauchen. Alles andere wäre eine Abweichung von internationalem Recht, aber auch ein Rückschritt für die internationale Bewegung behinderter Frauen und ihrer Organisationen.

Hier beginnt der Werbebereich Hier endet der Werbebereich
Hier beginnt der Werbebereich Hier endet der Werbebereich