Deutschland ist eines der wenigen Länder, das sich noch länger mit der Umsetzung der Antidiskriminierungs-Richtlinien der EU Zeit lässt als Österreich.
Im Dezember 2004 wurde nach einem erfolglosen Anlauf 2002 ein neuer Entwurf für ein deutsches Antidiskriminierungsgesetz vorgelegt, der scheinbar kurz vor der Beschlussfassung steht.
Besonders ist hervorzuheben, dass er alle Diskriminierungsgründe der Richtlinien umfasst. Es bleibt abzuwarten, welche Teile des Entwurfes die parlamentarischen Debatten überstehen.
Auf „Migration-Online“ wurde der Beschluss mit den Abänderungsanträgen, den Richtlinien und den relevanten Stellungnahmen gesammelt.
Das gesamte Dossier finden Sie hier.