Parlament

Gleichstellung: „Retten, was zu retten ist“

Das Aktionsbündnis "Österreich für Behindertenrechte" übergibt heute zahlreiche Abänderungsanträge zur Regierungsvorlage eines Behindertengleichstellungsgesetzes den Parlamentsklubs.

In Gesprächen mit den Behindertensprecherinnen und -sprechern der Parlamentsklubs erläutern Vertreter des Aktionsbündnisses „Österreich für Behindertenrechte“ die von ihnen erarbeiteten und heute übergebenen Abänderungsanträge zur Ministerratsvorlage eines Behinderten-Gleichstellungsgesetzes.

„Die Regierungsvorlage für ein Behinderten-Gleichstellungsgesetz wurde, auch wenn wir keine große Freude mit diesem kläglichen Rest haben, am 8. März 2005 im Ministerrat beschlossen und dem Parlament zur Behandlung übergeben. Darum müssen wir als Aktionsbündnis alles Erdenkliche tun, um zu retten, was zu retten ist. Wir möchten mit diesen Abänderungsanträgen die gröbsten Schwachstellen der Regierungsvorlage beseitigen und dem Gesetz Schlagkraft verleihen.“, hält Martin Ladstätter vom Aktionsbündnis „Österreich für Behindertenrechte“ fest.

In neun Abänderungsanträgen macht das Aktionsbündnis heute konkrete Verbesserungsvorschläge.

Mag. Michael Krispl (Aktionsbündnis) erläutert im Detail: „Wir wollen damit den Begriff der Barrierefreiheit konkreter fassen und Standards anführen, um den Menschen auch die Chance zu geben, zu wissen, wie Barrierefreiheit auszusehen hat und damit auch, wie man nicht diskriminiert. Wir wollen durch die Aufnahme eines Unterlassungs- und Beseitigungsanspruches – der ja schon einmal im Gesetzesentwurf enthalten war und dann im letzten Moment gestrichen wurde – auch erreichen, dass man Diskriminierungen auch tatsächlich beseitigen oder abstellen kann und nicht nur mit geringfügigen Schadenersatzzahlungen abgespeist wird. Wir wollen Diskriminierungsopfern durch eine echte Beweislastumkehr, ein starkes Verbandsklagerecht, das von einer Vielzahl spezialisierter Vereine und Verbände wahrgenommen werden kann, und durch eine gesetzliche Streitwertbegrenzung eine realistische Möglichkeit geben, Ihre Gleichstellungsrechte auch vor den Gerichten mit Erfolg einfordern zu können. Wir wollen vertretbare Übergangsfristen schaffen und sicherstellen, dass sich auch bis zum Ablauf der Übergangsfrist in Sachen Barrierefreiheit etwas tut. Wir wollen öffentliche Förderungen des Bundes an die Einhaltung der Barrierefreiheit binden. Und wir wollen eine starke Behindertenanwaltschaft als wachsamen Beobachter, Korrektiv und Motor einer Weiterentwicklung von Behindertengleichstellungsrechten.“

Es ist damit zu rechnen, dass das Behindertengleichstellungspaket noch vor dem Sommer im Verfassungsausschuss und anschließend im Plenum des Nationalrates behandelt wird.

„Wir erwarten uns von den Abgeordneten, dass sie die berechtigten Forderungen behinderter Menschen respektieren. Ein Behinderten-Gleichstellungsgesetz, das seinen Namen nicht verdient und unter Umständen noch gegen den Willen der Betroffenen beschlossen würde, kann ja wohl auch nicht im Sinne der Abgeordneten sein“, so Ladstätter abschließend.

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