EU-Parlament

Liberalisierung des EU-Eisenbahnmarktes

Der Verkehrsausschuss des EU-Parlaments hat gestern in erster Lesung das "3. Eisenbahnpaket" beschlossen. Mehr Rechte für Passagiere in Aussicht gestellt.

Der Verkehrsausschuss des EU-Parlaments hat am 19. April in erster Lesung das „3. Eisenbahnpaket“ beschlossen und so klar ausgedrückt, dass in Zukunft Passagiere mehr Rechte und bessere Informationen im Bahnverkehr bekommen sollen. Ziel ist mehr Wettbewerb zugunsten der Passagiere.

Nach dem Güterverkehr sollen nun auch die nationalen Eisenbahnmärkte für den Personenverkehr geöffnet werden.

„Diese Regeln sollen dabei nicht nur für die Passagiere im internationalen Zugverkehr, sondern auch für die Fahrgäste im nationalen Verkehr gelten“, erläutert der österreichische ÖVP-Abgeordnete Dr. Reinhard Rack.

Insgesamt besteht das „dritte Eisenbahnpaket“ aus vier einzelnen Berichten. Dabei geht es um die Liberalisierung im Personenverkehr, den Lokomotivführerschein, die Passagierrechte, also um Ausgleichszahlungen für Bahngäste und um allgemeine Qualitätsverbesserungen im Güterverkehr.

„Ich freue mich besonders darüber, dass es mir im Zusammenwirken mit einer Reihe von Kollegen gelungen ist, auch besondere Regelungen für Menschen mit Behinderungen in unser Regelwerk aufzunehmen. Diese sind oft nur auf die Bahn als Fortbewegungsmittel angewiesen“, betonte Rack, dem Fragen „der Erreichbarkeit von Ticketautomaten, das Mitnehmen von Begleitpersonen, oder die Frage des Einladens von Rollstühlen sehr wichtig“ sind.

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