Birgit Primig-Eisner

Einwilligungsunfähige endlich vor Forschung geschützt?

Erfolg der Ethikkommission FÜR die Bundesregierung

Am Freitag, den 29. April 2005, beschloss der Wirtschaftsausschuss des Nationalrates einen Gesetzesantrag, der einwilligungsunfähige Personen vor fremdnütziger Forschung schützen soll. Damit wurde einer Forderung der Ethikkommission FÜR die Bundesregierung endlich nachgekommen.

Schon seit mehr als zehn Jahren steht die Forschung an einwilligungsunfähigen Personen zur Diskussion. Ihre Zulassung ist eine jener Passagen der Biomedizin-Konvention des Europarates, die von der Ethikkommission FÜR die Bundesregierung und einer Vielzahl von Interessenvertretungen behinderter Menschen in ganz Europa von Beginn an bekämpft wurden.

„Es kann doch wohl nicht sein, dass medizinische Forschungseingriffe an Menschen durchgeführt werden, die weder Sinn und Zweck der Forschung verstehen, noch, was mit ihnen geschieht“, so Birgit Primig, Vorsitzende der Ethikkommission FÜR die Bundesregierung, „schon gar nicht, wenn ihnen selbst diese Forschung überhaupt nichts nützt.“

In Österreichs Gesetzen sind einwilligungsunfähige Personen bislang nur unzureichend vor fremdnütziger Forschung geschützt. Der am Freitag beschlossene Zusatz im Sachwalterrecht könnte eine große Lücke schließen.

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